Naturschutz

Bundesregierung legt EU-Kommission Maßnahmenkatalog zur Änderung der Düngeverordnung vor

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Nitratwerte im deutschen Grundwasser vorgelegt. Dieser wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erarbeitet.

Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratwerte im Grundwasser

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Nitratwerte im deutschen Grundwasser vorgelegt. Dieser wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erarbeitet.

Der Schutz unseres Grundwassers geht uns alle an. Auch die Landwirtschaft leistet ihren Beitrag dazu. Bereits mit der Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017 mussten Landwirte enorme Anstrengungen und Umstellungen im landwirtschaftlichen Alltag leisten, verbunden mit massiven Einschränkungen. Vieles davon hat die Europäische Kommission im Gespräch mit meinem Ministerium ausdrücklich anerkannt. Noch besser müssen und wollen wir werden bei dem Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen und bei der Regelungen in den mit Nitrat besonders belasteten Gebieten. Wir haben der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren. Wir schlagen damit Maßnahmen vor, mit denen wir unser Grundwasser noch besser schützen. Ich weiß um die damit verbundenen Erschwernisse für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Auch Dänemark, Frankreich und die Niederlande unterliegen den strengen Auflagen der Europäischen Kommission und stehen vor vergleichbaren Herausforderungen wie Deutschland. Wir werden unsere Landwirte bei der Umsetzung begleiten und unterstützen.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingeleitet. Im Juli 2014 folgte eine begründete Stellungnahme, auf die Deutschland im September 2014 fristgerecht reagierte. Im April 2016 beschloss die EU-Kommission, Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-543/16) erging am 21. Juni 2018. Die Klage bezog sich auf die alte Düngeverordnung, nicht auf die im Jahr 2017 überarbeitete Fassung. Obwohl die Novellierung von 2017 bereits deutliche Verschärfungen zum Gewässerschutz enthielt und Anpassungen von den landwirtschaftlichen Betrieben forderte, reichte sie der Europäischen Kommission nicht in allen Punkten aus.

Kritikpunkte blieben der Nährstoffvergleich mit einem aus Sicht der Kommission zu hohen zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar sowie die mangelnde Stringenz der Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten. Der Nährstoffvergleich und der zulässige Kontrollwert sollen daher durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzt werden. Der errechnete Düngebedarf darf dabei nicht überschritten werden.

Für die sogenannten roten Gebiete, die mit Nitrat belastet sind, wurden der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Ein Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden. Das bedeutet, für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.
  • Wenn eine Sommerkultur, wie beispielsweise Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst zuvor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, um den Boden über Winter mit einer Pflanzendecke zu bedecken.

01.02.2019

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