Stärkung des kooperativen Naturschutzes in Bayern
Der kooperative Naturschutz in Bayern soll weiter ausgebaut werden. Dies betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bei einem Besuch im Naturschutzgebiet Ehrenbürg im Landkreis Forchheim.
Bayerns ländliche Regionen sind ein einmaliges Natur- und Kulturerbe. Der Erhalt dieser vielfältigen Lebensräume ist eine zentrale Aufgabe für Naturschutz und Artenvielfalt. Das Naturschutzgebiet Ehrenbürg ist unser fränkisches Wahrzeichen. Und es zeigt: Beim Naturschutz erreichen wir die besten Ergebnisse gemeinsam.
Der Minister hob hervor, dass der freiwillige Naturschutz weiter gestärkt werden soll. Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) wird als das wichtigste Förderprogramm des kooperativen Naturschutzes in Bayern genannt. Aktuell beteiligen sich 20.000 bayerische Landwirte an diesem Programm, das damit als das bundesweit größte Naturschutzprogramm in diesem Bereich gilt. Durch ihre Bewirtschaftung tragen die Landwirte zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen bei und schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Ausbau des Vertragsnaturschutzprogramms
Ziel ist es, die im Vertragsnaturschutz bewirtschaftete Fläche auf 180.000 Hektar zu verdoppeln. Die bayerischen Landschaftspflegeverbände und die Schutzgebietsbetreuer werden dabei als zentrale und fachkundige Partner des kooperativen Naturschutzes vor Ort betrachtet. Im Jahr 2018 wurden in Bayern landwirtschaftliche Maßnahmen auf einer Fläche von 90.000 Hektar im Rahmen der Programme mit rund 44 Millionen Euro gefördert.
Das Vertragsnaturschutzprogramm des Umweltministeriums fördert die naturverträgliche Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen, Weiden, Almen und Teichen auf ökologisch wertvollen Flächen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Gewässer, der verbessert werden soll.
Antragsstellung und weitere Förderungen
Anträge auf Förderung für das Vertragsnaturschutzprogramm können noch bis zum 22. Februar gestellt werden. Interessenten erhalten Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde am zuständigen Landratsamt. Darüber hinaus können Waldbesitzer und Rechtlergemeinschaften über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald eine Förderung für eine an Naturschutzziele angepasste Waldbewirtschaftung erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Fortführung der Nieder- oder Mittelwaldnutzung sowie den Erhalt von Biotopbäumen und Totholz.
