Neue Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung
Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben der EU-Kommission weitergehende Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung übermittelt. Ziel dieser Maßnahmen ist der umfassende Schutz von Grundwasser und Gewässern.
Die vorgelegten Nachbesserungen sollen den Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduzieren. Die Bundesländer sind dabei in die Pflicht genommen, beispielsweise bei der Entwicklung geeigneter Überwachungs- und Monitoringkonzepte. Der Übersendung war ein Treffen der beiden Ministerinnen mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel vorausgegangen. Dabei wurde der Wunsch bekräftigt, mit der Kommission eine einvernehmliche, zielorientierte und praktikable Lösung zu finden.
Vorgeschlagene Maßnahmen im Detail
Die nun vorgelegten Vorschläge umfassen unter anderem:
- die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten sowie für Festmist von Huf- oder Klauentieren.
- die Vergrößerung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen.
- die Verpflichtung zur Begrünung von Gewässerrandstreifen an Hängen, die im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden soll.
- die Begrenzung der Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden auf 120 kg N/ha.
- Maßnahmen zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer, einschließlich einer flächendeckenden Sperrfrist für P-haltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar.
Zusätzlich wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung übermittelt. Die Europäische Kommission wird den Maßnahmenkatalog nun prüfen.
Hintergrund der Anpassungen und EuGH-Urteil
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2018 stellte fest, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß begründete sich darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Nitratverunreinigung aus der Landwirtschaft ergriffen hatte, obwohl die bis dahin bestehenden Maßnahmen als unzureichend galten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern die Düngeverordnung von 2006.
Aufgrund des EuGH-Urteils sieht die Europäische Kommission Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung von 2017. Mit einem Mahnschreiben leitet die Kommission ein Zweitverfahren ein, da Deutschland nach ihrer Auffassung die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils noch nicht vollständig getroffen hat.
