Verband verlangt Paradigmenwechsel und weniger Bürokratie im Zulassungsverfahren
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung der EU-Verordnung 1107/2009 und zur Verbesserung der Pflanzenschutz-Situation. Insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei der Zulassung für kleine Kulturen (minor uses) werden positiv bewertet. Sie zeigen, dass die Dramatik der Lage erkannt wurde.
Gerade der Gartenbau mit seiner Vielzahl an Kulturen leidet unter teilweise vollständig fehlenden Bekämpfungsmöglichkeiten gegen Schädlinge und Krankheiten.
„Die Herausforderungen, Lösungen für Lückenindikationen zu schaffen, sind drängender denn je“, erklärt Umweltexperte und stellvertretender ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. „Trotz erster guter Ansätze im Verordnungsentwurf bedarf es grundlegender weiterer Vereinfachungen im Zulassungsverfahren,“ so Brinkjans weiter.
Risikobewertung statt reiner Gefahrenbetrachtung
Nach Auffassung des Verbandes ist ein grundlegender Paradigmenwechsel erforderlich. Statt einer einseitig gefahrenbasierten Bewertung der Wirkstoffe müsse künftig eine wissenschaftlich fundierte Risikoabwägung im Vordergrund stehen. Dabei seien der konkrete Nutzen sowie der Beitrag zur Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit zwingend in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Der ZVG fordert zudem, den Fokus nicht ausschließlich auf biologische Mittel zu legen. Auch bei der Zulassung neuer chemisch-synthetischer Wirkstoffe seien substanzielle Verbesserungen notwendig.
Minor Uses und gegenseitige Anerkennung
Als entscheidend gilt die tatsächliche gegenseitige Anerkennung aller in einer Zulassungszone genehmigten Pflanzenschutzmittel. Sonderwege einzelner Mitgliedstaaten dürften dabei nicht länger möglich sein. Nur so lasse sich Planungssicherheit für Betriebe schaffen.
Beim Schließen von Indikationslücken für minor uses sieht der Verband weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf. Gefordert wird eine prioritäre Verfahrenssteuerung für Pflanzenschutzmittel in kleinen Kulturen, um die bestehenden Versorgungslücken schneller zu schließen.
Bürokratie abbauen
Zusätzlichen Anpassungsbedarf sieht der ZVG bei der Durchführungsverordnung 2023/564 zur Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die verpflichtende Aufzeichnung des BBCH-Stadiums, der EPPO-Codes, der Art der Verwendung, des georeferenzierten Standorts sowie der Uhrzeit der Anwendung führe zu erheblichem Mehraufwand.
Diese Dokumentationspflichten bedeuteten für Gartenbaubetriebe ein deutliches Plus an Bürokratie ohne entsprechenden Mehrwert. Der Verband fordert daher eine praxisgerechte Überarbeitung der Vorgaben.
