Naturschutz

Bund und Länder vereinbaren Moorbodenschutz zum Klimaschutz

Bund und Länder haben eine Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterzeichnet. Ziel ist es, die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu senken.

Details zur Bund-Länder-Vereinbarung

Die Bundesministerinnen für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, haben gemeinsam mit Ländervertretern eine Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterzeichnet.

Ziel ist es, die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden bis 2030 um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu senken. Zuletzt verursachten entwässerte Moorböden in Deutschland rund 53 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht. Moorböden machen etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland aus.

Die Vereinbarung ist ein entscheidender Baustein für die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung. Gemeinsam mit den Bundesländern sorgen wir hier für eine enorme Einsparung von Emissionen. Dabei setzen wir auf regional angepasste Lösungen im Schulterschluss mit den Menschen in den Moorregionen. Die erforderlichen Maßnahmen werden wir umfassend und langfristig finanzieren. So wollen wir etwa Landwirte bei der Umstellung ihrer Produktion unterstützen, damit landwirtschaftliche Flächen weiter genutzt werden können. Denn nur eine Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen, die breit getragen und akzeptiert wird, kann erfolgreich sein und somit einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.
Nach Jahrhunderten des Verlustes von Mooren brauchen wir jetzt ein Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus. Denn mit Moorschutz schafft man vielfachen Nutzen. Moorschutz ist gut für das Klima, weil der Kohlenstoff im Boden bleibt. Er ist gut für Deutschlands biologische Vielfalt, weil viele Arten nur im Moor vorkommen, etwa Birkhuhn, Moorfrosch oder Sonnentau. Und Moorschutz hilft bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nun zügig und gemeinsam mit den Menschen in den Moor-Regionen umgesetzt werden. Wir setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Dafür schaffen wir auch auf Bundesebene die erforderlichen Rahmenbedingungen: indem wir insbesondere die erforderliche Finanzierung bereitstellen, die Vorbildfunktion des Bundes stärken und die Forschung vorantreiben.

Die Vereinbarung basiert auf einem intensiven Abstimmungsprozess mit allen relevanten Akteuren. Sie fördert kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen auf freiwilliger Basis. Im Fokus stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden. Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll bei angehobenen Wasserständen weiterhin möglich sein.

Gefördert werden sollen die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasster Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind, sogenannte Paludikulturen. Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Millionen Euro bereit. Eine langfristige Mittelbereitstellung über diesen Zeitraum hinaus wird als notwendig erachtet, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.

Da Torf große Mengen Kohlenstoff bindet, soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.

Hintergrund und Ziele des Moorbodenschutzes

Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz setzt ambitionierte nationale Klimaschutzziele für Deutschland. Der Schutz und langfristige Erhalt von Moorböden ist ein Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Die Bundesregierung hat den Moorbodenschutz im Klimaschutzplan 2050 verankert und im Klimaschutzprogramm 2030 Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie zur Reduzierung der Torfverwendung festgelegt.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung baut auf bestehenden Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Moorschutz auf. Diese müssen jedoch erheblich ausgeweitet werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen unterstützt werden.

Die Zielvereinbarung betont, dass ein verbesserter Schutz der Moorböden eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.

20.10.2021

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