Die Grüne Stadt

Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Es schafft einen strategischen Rahmen für die vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Strategischer Rahmen für Klimaanpassung in Deutschland

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz schafft einen strategischen Rahmen für die vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Städte und Gemeinden sind von den Folgen der Klimakrise besonders betroffen und benötigen konkrete Vorsorgekonzepte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien sowie für Klimaanpassungskonzepte in Gemeinden und Kreisen sorgen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Schon heute verursacht die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser – Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Es schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen. Mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen bereiten wir uns auf die Klimaveränderungen und ermöglichen einen besseren Schutz der Bevölkerung zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung. Mit Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können wir nicht nur Schäden abmildern, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessern.

Das Klimaanpassungsgesetz soll die Anstrengungen zur Klimaanpassung auf allen Ebenen koordinieren und in allen Handlungsfeldern voranbringen. Ziel ist die Erarbeitung von Klimaanpassungskonzepten auf allen föderalen Ebenen, um eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zu gewährleisten.

Kernelemente des Gesetzes

Das neue Klimaanpassungsgesetz basiert auf drei Kernelementen:

  1. Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Sie sollen zudem sicherstellen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte für Gemeinden und Kreise auf Basis von Risikoanalysen erstellt werden und dem Bund darüber berichten. Die Länder haben bei der Ausgestaltung dieser Konzepte Spielräume, beispielsweise durch die Festlegung von Einwohner-Schwellenwerten für Gemeinden.
  2. Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung wird gesetzlich verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Diese Strategie wird regelmäßig aktualisiert und umgesetzt, wodurch die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt wird. Die Ziele werden in einem separaten Strategieprozess unter Einbeziehung von Bürgern, Ländern und Verbänden entwickelt. Die erste neue Klimaanpassungsstrategie soll bis Ende 2024 beschlossen werden.
  3. Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Sie sollen zudem darauf hinwirken, dass versiegelte Böden, deren Versiegelung nicht mehr notwendig ist, in ihren natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt und entsiegelt werden, sofern dies erforderlich und zumutbar ist.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) über eine langfristige Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium unterstützt Länder und Kommunen weiterhin bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch Förderprogramme und das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA).

Die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zielt darauf ab, die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte voranzubringen, unter anderem durch die Förderung von Klimaanpassungsmanager*innen. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ trägt dazu bei, klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige Veränderungen vorzubereiten.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz dem Bundesrat und dem Bundestag zur Befassung und Verabschiedung vorgelegt.

13.07.2023

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