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Neue Vorgaben für klimafreundliche Kraftstoffe: Bundestag beschließt deutliche Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die weitreichende Auswirkungen auf die Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe in Deutschland hat. Bis 2030 wird die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Kraftstoffe von sechs auf 25 Prozent angehoben, was Mineralölunternehmen zur Steigerung erneuerbarer Energien verpflichtet.

THG-Quote steigt auf 25 Prozent bis 2030

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die weitreichende Auswirkungen auf die Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe in Deutschland hat. Bis zum Jahr 2030 wird die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Kraftstoffe von aktuell sechs auf 25 Prozent angehoben. Dies verpflichtet Mineralölunternehmen, ihren Anteil an erneuerbaren Energien signifikant zu steigern, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot von Biokraftstoffen auf Palmölbasis ab dem Jahr 2023. Zukünftig sollen vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden. Gleichzeitig werden Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff geschaffen und der Ausbau von Ladesäulen unterstützt.

„Deutschland wird mit dem Beschluss zum Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr. Wir gehen mit den neuen Quoten für klimafreundliche Kraftstoffe und erneuerbare Energie im Verkehr weit über die EU-Vorgaben hinaus. Und wir schaffen den Ausstieg aus der Nutzung von Palmöl im Tank in weniger als zwei Jahren. Künftig werden nur noch solche Technologien zusätzlich gefördert, die effizient sind und den Verkehr wirklich nachhaltig machen: Elektromobilität im Straßenverkehr, fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen und grüner Wasserstoff in Raffinerien. Synthetische Kraftstoffe fördern wir gezielt dort, wo nicht-fossile Alternativen fehlen: im Flugverkehr.“Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Mit dieser Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr (RED II) um. Diese Richtlinie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor bis 2030 auf mindestens 14 Prozent steigen muss. Deutschland wird diese Vorgaben mit einer Erhöhung des Anteils von derzeit zehn auf rund 32 Prozent deutlich übertreffen. Die Umsetzung erfolgt über die im Bundesimmissionsschutzgesetz verankerte THG-Quote.

Förderung nachhaltiger Kraftstoffoptionen

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dies kann durch den Einsatz von grünem Wasserstoff, erneuerbar erzeugtem Strom oder Biokraftstoffen geschehen. Die Minderung steigt von sechs Prozent im Jahr 2020 schrittweise auf 25 Prozent bis 2030.

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird auf dem aktuellen Niveau von 4,4 Prozent eingefroren und nicht mehr überschritten. Palmöl wird ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen, die beispielsweise aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnen werden, von nahezu null auf mindestens 2,6 Prozent bis 2030 steigen. Diese nachhaltigen Rohstoffe werden oberhalb der Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert.

Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffe können bis zu einer festgelegten Obergrenze angerechnet werden.

Grüner Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe

Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sollen einen wesentlichen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten. Der Beschluss des Bundestags führt erstmals den Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption ein. Zudem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien durch eine doppelte Anrechnung gefördert. Da in Raffinerien bisher fast ausschließlich Wasserstoff aus fossilen Quellen verwendet wird, führt der Einsatz von grünem Wasserstoff zu einer signifikanten Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen für alle Verkehrssektoren.

Die Bundesregierung plant, strombasierten Kraftstoffe zunächst dort einzusetzen, wo keine effizienteren klimafreundlichen Alternativen zur direkten Stromnutzung bestehen. Dies betrifft im Verkehrssektor vor allem den Luftverkehr.

Für den Luftverkehr wird ab 2026 eine Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) von 0,5 Prozent eingeführt, die bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent ansteigt. Damit nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein. Im Straßenverkehr werden strombasierte Kraftstoffe doppelt auf die THG-Quote angerechnet, was auch die Nutzung von Nebenprodukten aus der E-Kerosinherstellung einschließt.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dies soll die Mineralölwirtschaft stärker am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligen. Die Mehrfachanrechnung verbessert die Vermarktungsmöglichkeiten für Ladesäulenbetreiber und soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben. Ein Schutzmechanismus im Gesetz verhindert dabei, dass Biokraftstoffe und grüner Wasserstoff durch den verstärkten Einsatz von Strom vom Markt verdrängt werden.

Wird ein bestimmter, über die Jahre ansteigender Schwellenwert überschritten, wird die THG-Quote entsprechend angepasst.

21.05.2021

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