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Bundestag beschließt Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Der Bundestag hat die Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) beschlossen. Zum 1. Januar 2013 werden acht regionale und ein bundesweiter Träger zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengeführt. Der ZVG konnte wichtige Verbesserungen für den Gartenbau durchsetzen.

Hintergrund und Auswirkungen der Gesetzesänderung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) angenommen. Die geänderte Fassung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde von CDU/CSU, SPD und FDP befürwortet, während Linksfraktion und Grüne dagegen stimmten. Zum 1. Januar 2013 werden die acht regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der bundesweite Träger für den Gartenbau zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengeführt.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG), seine Landesverbände und weitere gärtnerische Organisationen hatten sich in den vergangenen Monaten für Verbesserungen im Sinne des Gartenbaus eingesetzt, die nun in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden.

Gemessen an den Auswirkungen, die wir aufgrund des im vergangenen Jahr vorgelegten Referentenentwurfs befürchten mussten, haben wir viel erreicht. Es ist vielen zu danken in Politik und Berufsstand, die dazu beigetragen haben. Dennoch wird nach 99 Jahren im Bereich der gartenbaulichen Sozialversicherung - insbesondere der Unfallversicherung - Selbstständigkeit aufgegeben werden müssen. Es ist aber - durch Betonung der fachlichen Ausrichtung, den Erhalt der Geschäftsstelle in Kassel und den dauerhaften Fachbeirat für den Gartenbau - gelungen, den Gartenbau in Gänze im System und nicht nur im Titel zu erhalten.

Dies erklärte Jürgen Mertz, Vize-Präsident des ZVG. Die Gesetzesverabschiedung sichere den Erhalt der LSV, wofür sich auch der Gartenbau stets eingesetzt habe.

Sicherung der fachlichen Betreuung und Präventionsarbeit

Der ZVG hofft, dass ein effektives System etabliert werden kann, das die erfolgreiche Präventionsarbeit und die damit verbundenen Unfallzahlen der bisherigen Gartenbau-Berufsgenossenschaft fortführt. Die Argumente und Verbesserungsvorschläge des Gartenbaus wurden in der Bundestagsdebatte aufgegriffen und in den Gesetzentwurf integriert. Insbesondere die Sprecher der Koalitionsfraktionen, Gitta Connemann und Dr. Edmund Geisen, betonten die Wichtigkeit, die fachlich orientierte Betreuung des Gartenbaus zu erhalten und diese dem Kriterium der Ortsnähe überzuordnen.

Ständige Fachausschüsse und eigene Beitragsmaßstäbe

Ein weiteres Anliegen des Gartenbaus war die Einrichtung ständiger Fachausschüsse für die Sparten Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten. Diese sollen im Gegensatz zu den bisher befristeten Beiräten langfristig als Element der Selbstverwaltung die spezifischen Belange der Bereiche gestalten. Jürgen Mertz bezeichnete dies als einen Paradigmenwechsel.

Die Redner aller Fraktionen wiesen darauf hin, dass die im Gesetz vorgesehene Umstellung von einem einheitlichen Beitragsmaßstab auf eigene Beitragsmaßstäbe ein Signal an den künftigen Bundesträger sei. Damit soll die erfolgreiche Arbeit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf Basis von Arbeitswerten und des Bonussystems als Anreiz zur Unfallverhütung fortgesetzt werden. Der ZVG sieht darin auch eine Möglichkeit für andere Bereiche der Agrarwirtschaft, durch Fachausschüsse an der Weiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung mitzuwirken.

Aktive Gestaltung des Übergangs

Die Erweiterung des vom Gesetzgeber eingerichteten Errichtungsausschusses ermöglicht es dem Gartenbau, den organisatorischen Übergang auf den LSV-Bundesträger aktiv mitzugestalten. Ziel ist es, die sektorspezifischen Belange der gärtnerischen Sparten einzubringen. Gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen des derzeitigen LSV-Spitzenverbandes soll ein effektiver LSV-Bundesträger entwickelt werden, der den speziellen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die Opposition hat bereits Nachbesserungsbedarf, auch bei sektorspezifischen Belangen, signalisiert.

10.02.2012

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