Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Es gibt viele Gründe, sich für den Kauf gebrauchter Baumaschinen zu entscheiden. Neben dem finanziellen Aspekt schätzen Bauunternehmen besonders die kurzfristige Verfügbarkeit. EVB BauPunkt hat in 10 goldenen Regeln zusammengefasst, was beim Kauf gebrauchter Baumaschinen zu beachten ist.

Deutschlands nach eigenen Angaben marktführende Einkaufskooperation selbstständiger Baumaschinen- und Baugerätehändler rät:

  1. Vier Augen sehen mehr als zwei. Nehmen Sie zum Kauf eine Person Ihres Vertrauens mit, zum Beispiel einen Mechaniker.
  2. Verlassen Sie sich auf Ihren ersten Eindruck - er trügt meistens nicht. Ist der Hof gefegt, die Ware ansprechend präsentiert?
  3. Informieren Sie sich vorab: Gibt es für die gewünschte Maschine einen Reparatur- und Wartungsservice in Ihrer Nähe? Die Werkstatt sollte maximal 100 Kilometer von Ihrem Standort entfernt sein.
  4. Erkundigen Sie sich nach der Vorgeschichte der Maschine. Sie muss nicht unbedingt alt sein, um Verschleiß aufzuweisen. Der Rund-um-die-Uhr-Einsatz in einem Mehrschichtbetrieb führt schon nach kurzer Zeit zu enormer Abnutzung.
  5. Achten Sie besonders auf die Lackierung. Die Originalfarbe ist ein wichtiges Indiz dafür, dass bisher weder Beschädigungen noch Reparaturen angefallen sind.
  6. Nehmen Sie bewegliche Teile wie Gelenke oder Bolzen, das Hydraulikantriebssystem und den Motor genau unter die Lupe; sie sind besonders verschleißanfällig.
  7. Testen Sie die Maschine! Ein seriöser Händler hat zumindest mit "Trockenübungen" kein Problem.
  8. Beim Preis gilt die Faustregel: Kompaktmaschinen sind im Alter von 5 Jahren etwa die Hälfte des Anschaffungspreises wert. Große Maschinen verlieren nach 10 Jahren die Hälfte ihres Neuwerts.
  9. Vorkasse ist beim Kauf gebrauchter Baumaschinen die Regel und nicht als unseriös zu werten. Auch Garantieübernahmen oder Gewährleistungen sind unüblich - bei geschickt geführten Verhandlungen aber durchaus möglich.
  10. Kontrollieren Sie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Der Fachhändler ist verpflichtet, einmal im Jahr Wartungen durchführen zu lassen. Eine Plakette an der Maschine und ein Prüfbericht, den Sie als potenzieller Kunde einsehen dürfen, dokumentieren diese Untersuchung.
 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

EVB BauPunkt Einkaufs- und Handelsgemeinschaft GmbH & Co. KG

Zillenhardtstraße 46
73037  Göppingen
Deutschland

Tel.: +49 (0)7161 999310
Fax: +49 (0)7161 9993172

Email:
Web: http://www.evb.de

Empfohlene Inhalte für Sie: