Wer die Frist zur Abgabe des Lohnnachweises bei der Gartenbau- Berufsgenossenschaft verpasst hat, sollte die Meldung schnellstmöglich nachholen, sonst droht die Beitragsschätzung.
Bereits im Dezember 2010 erhielten alle Mitgliedsunternehmen der Gartenbau-BG den Arbeitswertnachweis für das Jahr 2010. Wie in jedem Jahr werden damit alle zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben erfragt: die Arbeitstage der Unternehmer und Ehegatten sowie die Arbeitsstunden und das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Aushilfen.
Beitragsschätzung führt zu finanziellen Nachteilen
Eigentlich hätten alle ausgefüllten Vordrucke bis spätestens 11. Februar 2011 bei der BG vorliegen müssen. Dennoch haben bis heute noch nicht alle Unternehmen ihre Löhne und Gehälter gemeldet. Diesen Betrieben droht jetzt eine Beitragsschätzung, sofern die Meldung nicht in den nächsten Tagen in Kassel eingeht. Bei einer Beitragsschätzung ist nicht auszuschließen, dass zu hohe Beiträge errechnet werden und dem Unternehmen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.
Fehlanzeige erforderlich
Wichtig: Der Arbeitswertnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall heißt es einfach "Fehlanzeige".
Schnell, bequem und sicher online melden
Der Nachweis kann selbstverständlich auch online eingereicht werden. Der kennwortgeschützte Zugang ist über das Extranet der Gartenbau-BG möglich. Die Online-Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist im Extranet zu erreichen.
Von der Möglichkeit, die Lohnsummen online zu melden, haben in diesem Jahr bereits 14.000 Unternehmen Gebrauch gemacht.
Servicenummer
Natürlich erteilt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft auch telefonisch Auskünfte zum Arbeitswertnachweis. Unter der Telefonnummer 0561 928-2994 stehen Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Beitragsveranlagung bereit.