Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

ZVG zeigt sich enttäuscht, dass Umsetzbarkeit weiterhin schwierig sein wird. Mit dem 10. März 2011 ist die Neufassung der Richtlinie für ein Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau in Kraft getreten.

Nach Inkrafttreten der ursprünglichen Richtlinie im September 2009 wurde schnell offensichtlich, dass die Richtlinie in wesentlichen Punkten nicht die Gegebenheiten des Gartenbaus berücksichtigt. Die enttäuschend geringe Zahl an Anträgen nach Start des Programms belegt die mangelnde Umsetzbarkeit des Programms.

Zwei wesentliche Änderungen gegenüber der alten Richtlinie liegen in folgenden Punkten:

  • Im Fall des Gewächshausneubaus ist nun unabhängig von der gewählten Energieeinsparstufe eine Flächenausweitung förderfähig. Erkauft wurde dies jedoch mit der Notwendigkeit, mindestens 35 % Energieeinsparung zu realisieren.
  • Im Fall des Gewächshausneubaus wurden die Vorgaben bezüglich der zugelassenen Energieträger vereinheitlicht. Der Neubau muss jedoch bei beiden Energieeinsparstufen nun zu mindestens 80 % mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme beheizt werden, 20 % der Heizenergie können mit anderen Energieträgern sichergestellt werden.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat sich vehement für Anpassungen eingesetzt. Es ist durch die Neugestaltung der Richtlinie jedoch nicht gelungen, wesentliche Hürden innerhalb des Programms zu beseitigen. Zum Teil hat die Neugestaltung die Anforderungen sogar verschärft. Die Vorgabe der öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ab einer Fördersumme über 100.000 Euro besteht weiterhin.

Dass mit der neuen Richtlinie keine wesentlichen Verbesserungen erreicht wurden, ist auch der nur minimalen Einbindung des Berufsstandes in die Beratungen einer Neufassung der Richtlinie geschuldet. Eine weitreichende Verschärfung des Standards durch Festschreibung der Doppelschaligkeit konnte auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verhindert werden. Hier sind lediglich Anpassungen in der Bewertung des Klimacomputers erfolgt.

Das Projekt „Effizienter Energieeinsatz im Gartenbau” mit dem Energieportal wurde im Jahr 2008 als fachliche Begleitung zum Bundesprogramm eingeführt. Die geringe Inanspruchnahme des Bundesprogramms hat zur Folge, dass die Branche bislang nicht im vollen Umfang von diesem Projekt profitieren konnte. Aus diesem Grund wird der ZVG eine Verlängerung über die bisherige Laufzeit bis Ende 2011 hinaus beantragen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist wie bisher für die Bearbeitung des Bundesprogramms zuständig. Interessierte Betriebe wenden sich bitte an Thomas Hölscher (Tel.: 0228 6845-3425, Email: energieeffizienz(at)ble.de) oder an die auf der Seite der BLE aufgeführten Berater.

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