Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit Blick auf die heutige Anhörung zum Umsatzsteuergesetz begrüßt der Bundesverband GaLaBau e. V. (BGL) die Initiative der Regierungskoalition, die Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen.

BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth zeigt auf: "Das ist auch für die Unternehmen des GaLaBaues von großem Vorteil, da viele Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzentwurf sollte selbstverständlich sein. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen stellen die sicheren Arbeitsplätze zur Verfügung."

Liquiditätsvorteile für kleine und mittlere Unternehmen

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro auch nach den 1. Januar 2012 statt der "Soll-Versteuerung" die "Ist-Versteuerung" wählen können. Bei der "Ist-Versteuerung" entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraumes, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat.

BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurth erläutert: "Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, das heißt ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann."

Zur Abmilderung der Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Bei einem Auslaufen der Befristung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 Euro sinken.

 

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