Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Starke witterungsbedingte Ausfälle meldeten vergangene Woche die Staudengärtner und auch aus anderen Produktionsbereichen des Gartenbaus erreichten den Zentralverband Gartenbau (ZVG) Berichte über große Verluste durch Frostschäden.

Nun hat die Landwirtschaftliche Rentenbank gegenüber dem ZVG und Bund deutscher Staudengärtner (BdS) zugesagt, dass die Liquiditätshilfedarlehen bei Auswinterungsschäden im Ackerbau auch von betroffenen Gartenbauunternehmen genutzt werden können. Betroffene Unternehmen, so die Rentenbank in einer entsprechenden Pressemitteilung, können nun das Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank deut-liche Ergebnisrückgänge durch Kostensteigerungen und zu erwartende Umsatzeinbußen nachweisen können.

Voraussetzung ist ein Rückgang um mindestens 30 Prozent im jeweils betroffenen Betriebszweig, so die Rentenbank weiter. Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der ge-wählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. So etwa können Betriebe mit gartenbaulicher Produktion im Freiland - wie etwa Stauden und andere Zierpflanzen, Gehölze - bis auf Weiteres entsprechende Anträge stellen.

Mittels dieser Liquiditätshilfe gefördert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden, so die Auskunft der Rentenbank. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Im Einzelfall können auch darüber hinaus gehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein.

Nähere Informationen zum Programm und den Konditionen unter der Telefonnummer: 069 2107-700

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