Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Europäische Kommission will im Herbst Vorschläge zur Neuregelung der Kreislaufwirtschaft vorlegen. Kern des Legislativpakets werden aller Voraussicht nach europaweit verbindliche Recyclingziele sein. Die Kommission erwartet dadurch Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Nach Auffassung des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e. V. (BGL) dürfen die mittelständischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus durch die Pläne aber keinesfalls zusätzlich belastet werden.

BGL-Vizepräsident Lutze von Wurmb (Foto: BGL)

„Der BGL unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, durch Recycling und gutes Produktdesign die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen. Wir erwarten aber, dass auf mittelständische Unternehmen keine unnötigen neuen Bürokratielasten zukommen“, sagt Vizepräsident Lutze von Wurmb.

Im Bereich der Abfallverwertung fordert der Branchenverband der Landschaftsgärtner eine Ausnahme für Kleinmengen von Abfällen, die etwa durch Erdaushub oder kleinere Abrissarbeiten auf Grundstücken anfallen. „Eine Abfallmenge bis 800 m3 sollte von den neuen Regelungen gar nicht erst erfasst werden. So werden die kleinen und mittleren Unternehmen der Landschaftsgärtner auf unbürokratische Weise entlastet“, erläutert von Wurmb.

Ende 2014 hatte die Kommission im Rahmen ihres Bürokratieabbau-Programms „REFIT“ unter anderem den Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft zurückgenommen. Nach politischem Druck aus dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der im Juni 2015 einen entsprechenden Initiativantrag mit breiter Mehrheit verabschiedet hat, wurde das Thema allerdings wieder auf die Agenda gesetzt.

 

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