Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Auch im Frühjahr 2021 ist das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt. Folgen sind auf kommunaler Ebene weiter wegbrechende Einnahmen sowie dynamisch steigende Ausgaben. „Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär.“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Bild: M. Schuppich - Fotolia.com

Die letzte Option zur Ausgabenreduzierung auf kommunaler Ebene ist oftmals die Streichung von Investitionen. „Angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstandes ist es keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen zu kürzen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Im Jahr 2020 betrug der Investitionsrückstand bei den Kommunen rund 147 Milliarden Euro. Gerade in der Krise sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die  Wirtschaft auf starke und handlungsfähige Kommunen angewiesen. ZDB und DStGB haben daher ausdrücklich die  Finanzhilfen für Kommunen im vergangenen Jahr begrüßt, namentlich insbesondere die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer.

Zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit braucht es nun jedoch zwingend einen zweiten kommunalen Rettungsschirms. „Die derzeitige Unsicherheit führt in zahlreichen Kommunen schon heute zur Rückstellung von Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung. Dabei brauchen wir gerade jetzt die Kommunen als Konjunkturlokomotive, um gut aus der Krise zu kommen“, so Landsberg. „Rückläufige kommunale Bauinvestitionen würden den weiteren Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft spürbar gefährden und damit die Bemühungen der letzten 10 Jahre konterkarieren“, ergänzt Pakleppa. 

Für die konjunkturelle Erholung nach der Pandemie braucht es starke Kommunen und ihre Investitionen, die immerhin gut zwei Drittel der gesamten staatlichen Investitionstätigkeit ausmachen. Gegen die Krise darf nicht angespart werden, „Es braucht zwingend einen zweiten Rettungsschirm von Bund und Ländern für die Kommunalfinanzen, mindestens für die Jahre 2021 und 2022“, betont Landsberg. Ein zweiter Rettungsschirm sollte insbesondere die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer umfassen. „Eine offensive Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene ist für die Zeit nach der Corona-Pandemie von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung“, so Pakleppa. Gemeinsam können Kommunen und Baugewerbe Motor für die konjunkturelle Erholung sein und zugleich die infrastrukturellen Voraussetzungen auf kommunaler Ebene schaffen, damit Deutschland seiner Rolle als Wirtschafts-, Kultur- und Forschungsnation auch in der Zukunft gerecht werden kann.

 

 Links zu diesem Thema:

  • www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/planungssicherheit-fuer-kommunen-und-bauwirtschaft/kommunaler-rettungsschirm-290421.pdf
  • www.dstgb.de/themen/finanzen/

Empfohlen für Sie: