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Digital zulassen, einsteigen und losfahren: Mit dem Start der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz werden die Verwaltungsverfahren in den Zulassungsbehörden auf die vollelektronische Abwicklung umgestellt. Grundlage ist die heute in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Dr. Volker Wissing (Quelle: Bundesregierung / Jesco Denzel)

Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Einsparungen beim Verwaltungsaufwand werden in Form von reduzierten Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weitergegeben.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

    Germany goes digital: Mit der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland. Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, schneller und günstiger. Die Bürgerinnen und Bürger können ihr Auto bequem vom Sofa aus zulassen und sofort losfahren. Der Bund hat dafür den Rechtsrahmen geschaffen. Es ist nun an den Ländern und den Zulassungsbehörden, auf das vollautomatisierte System umzustellen.
    Das BMDV unterstützt sie dabei. Zum Start ist die Echtzeit-Zulassung bereits in den meisten Zulassungsbehörden verfügbar. Auch für Großkunden wie Autohäuser und Versicherer starten wir heute mit der Umstellung auf vollelektronische Verfahren und werden das System sukzessive flächendeckend
    ausrollen. Insgesamt müssen und wollen wir in der Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und besser werden – i-Kfz ist die Blaupause dafür, wie es geht.

Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit. Bei einer Zulassung ist es möglich, das Fahrzeug sofort in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind, ein Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides mitgeführt wird und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt ist. Damit darf das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsbehörde sendet die erforderlichen Unterlagen im Anschluss an das digitale Verfahren postalisch zu.

Zudem können erstmals auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen, zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden und zum anderen über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle ermöglicht es, den beim KBA registrierten Großkunden im Massenverfahren Anträge vollelektronisch für sich und auch für Dritte abzuwickeln. Eine Antragstellung ist also künftig auch über das Autohaus, Versicherer oder andere Vermittler möglich. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet.

In der Startphase wird das noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten. Die Kapazitäten werden aber kontinuierlicherweitert mit dem Ziel, dass bundesweit alle Zulassungsbehörden den Großkunden und deren Auftraggebernüber diesen Weg und vollautomatisiert zur Verfügung stehen. Dafür engagiert sich das BMDV zusammen mit Kommunen, Ländern und Wirtschaftsverbänden.

Das BMDV arbeitet außerdem daran, die verbliebenen Medienbrüche zu beseitigen, indem zumBeispiel die papiergebundenen Fahrzeugdokumente digitalisiert werden.

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