Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

JardinSuisse und ihr Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in ihren Lohnverhandlungen auf den vollen Teuerungsausgleich von 1.7% geeinigt. Darüber hinaus beschließen sie eine Lohnsummenerhöhung im Umfang von 0.5% für individuelle Lohnanpassungen in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus.

In der zahlenmässig bedeutenden Gruppe der Garten- und Landschaftsbauer betragen die Mindestlöhne künftig für alle Ausbildungsgrade CHF 4'000 oder mehr. Sie reichen von CHF 4'000 für ungelernte Mitarbeitende bis hin zu CHF 5'200 für leitende Angestellte. In Baumschulen, in gärtnerischen Produktionsbetrieben und Verkaufsgärtnereien profitieren die Mitarbeitenden ebenso von einer Erhöhung der Mindestlöhne.

Ein wichtiges Zeichen für die Grüne Branche

Olivier Mark, Präsident von JardinSuisse, zeigt sich erfreut über die erzielte Einigung: «Mit 1.7% Teuerungsausgleich setzen wir ein klares Zeichen für die Angestellten. Die Lohnsummenerhöhung von 0.5% ist nur in Betrieben vernünftig, die eine solche tragen können». Zukunftsweisend ist die Einigung auch deshalb, weil sich die Branche in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bewegt und sich mit einem teilweisen Fachkräftemangel konfrontiert sieht. Vor kurzem wurden überdies die Lohnempfehlungen für die lernenden Gärtner/-innen angehoben.

Faire Verhandlungen mit langjährigem Partner

Grüne Berufe Schweiz (GBS) sind langjähriger Sozialpartner von JardinSuisse. Rudolf Keller von GBS zur Lohnrunde 2024: «Wir entschädigen die Mitarbeitenden unserer Branche mit einem vollen Teuerungsausgleich für entstandene Kaufkraftverluste. Wichtig für uns ist, dass wir soziale und attraktive Bedingungen erzielen konnten». Stichtag für die 1.7% Teuerungsausgleich ist der 30. September 2023. Die Lohnsummenerhöhung soll für individuelle Lohnanpassungen eingesetzt werden und sie kommt für die Unternehmungen des Garten- und Landschaftsbaus zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebe Lohnerhöhungen erlaubt.

Verbindlichkeit in über 1'300 durch den GAV
Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche sind alle Mitglieder-Unternehmen von JardinSuisse, dem Unternehmerverband Gärtner Schweiz, unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben. Ausgenommen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1‘300 Betrieben mit rund 12‘000 Mitarbeitenden.

 

Empfohlene Inhalte für Sie: