Bedenken und Forderungen zur Glyphosat-Genehmigung
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat hat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keine qualifizierte Mehrheit erreicht. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten Bedenken gegen das Vorhaben. Hauptkritikpunkte waren fehlende Daten zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer.
Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität. Deshalb hat Deutschland der Genehmigungsverlängerung von Glyphosat so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten nicht zugestimmt. Die EU-Kommission ist gut beraten, dieses Signal und das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Sie ignoriert mit ihrem Vorschlag das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und schiebt die Verantwortung für die Artenvielfalt sowie den Schutz unserer Gewässer allein auf die Mitgliedstaaten. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte sie keine Wiedergenehmigung von Glyphosat zulasten der Artenvielfalt durchsetzen.
Auf EU-Ebene fehlt derzeit eine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Bewertung des Risikos für die Artenvielfalt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schlägt vor, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Entwicklung einer solchen Methode zu erteilen. Übergangsweise könnte die von Deutschland bereits vorgestellte Interimsmethode zur Bewertung der Biodiversität genutzt werden, um Datenlücken schnell zu schließen.
Für zukünftige Ernten ist der Erhalt der Artenvielfalt und der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme als Grundlage der Landwirtschaft entscheidend. Das BMEL verfolgt das Ziel einer nachhaltigeren, ökologischeren und damit zukunftsfähigeren Landwirtschaft in Deutschland. Der Beschluss wird nun geprüft, um Maßnahmen zum Schutz von Artenvielfalt, Gewässern und Böden auf nationaler Ebene zu ergreifen und die Ziele des Koalitionsvertrages im unionsrechtlichen Rahmen weiter zu verfolgen.
