Notwendigkeit und Auswirkungen der Maßnahmen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Verlängerung des „Lockdown light“ als notwendige Maßnahme, trotz der damit verbundenen Einschränkungen für die Bevölkerung. Die Pandemie sei noch nicht überwunden, auch wenn sich erste positive Entwicklungen abzeichneten. Die Infektionszahlen blieben hoch, die Belastung der Krankenhäuser nehme zu und die Zahl der Todesfälle sei gestiegen.
Die Dynamik der Infektionen habe sich zwar leicht verlangsamt, die Welle sei jedoch noch nicht gebrochen. Eine Lockerung der Maßnahmen sei erst dann denkbar, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner wieder unter 50 liege. Dieses Ziel sei bisher nicht annähernd erreicht worden.
Hotspot-Regelung und Finanzhilfen
Die Einigung von Bund und Ländern auf eine Hotspot-Regelung ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wird als sinnvoll erachtet. Bei extremem und unkontrolliertem Anstieg der Infektionen seien striktere Maßnahmen erforderlich, um die Kontrolle zurückzugewinnen. Die Fortsetzung der Maßnahmen aus dem November trifft insbesondere Gaststätten, Hotels und Kulturbetriebe hart.
Obwohl diese Betriebe Hygienekonzepte entwickelt haben, sei es weiterhin entscheidend, die Kontakte zu reduzieren. Die angekündigten Finanzhilfen für die betroffenen Unternehmen und Betriebe müssen nun zügig und unbürokratisch umgesetzt werden, um weitreichende wirtschaftliche Folgen in den Innenstädten zu vermeiden. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, die Regeln und deren Anpassung an das Infektionsgeschehen transparent zu kommunizieren, um Akzeptanz und Verständnis in der Bevölkerung zu fördern.
Eine hohe Einheitlichkeit der Maßnahmen innerhalb Deutschlands ist dabei von Bedeutung. Ohne die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung sei der Kampf gegen die Pandemie nicht zu gewinnen. Es gelte, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu senken, da Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden an ihrer Belastungsgrenze arbeiteten.
