Hintergrund und Ziele der Düngerechtsnovelle zur StoffBilV
Das bestehende Düngerecht setzt das Verursacherprinzip nicht ausreichend um. Das BMEL beabsichtigt, dies mit der Novelle zu ändern. Betriebe, die durch Überdüngung Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährden, sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Im Gegenzug sollen Betriebe, die Wasser und Klima schützen, entlastet werden.
Einige Regionen in Deutschland sind seit Jahren von hohen Nitratbelastungen in Gewässern betroffen. Diese Belastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften der Vergangenheit, standortbedingten Gegebenheiten mit geringer Grundwasserneubildung sowie mangelnden Vollzugsvorgaben und Kontrollen der Düngeregeln. In der Folge war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht.
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen. Ziel des BMEL ist es, ein System zu etablieren, das eine bedarfsgerechte und nachhaltige Düngung ermöglicht und das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt. Wer Wasser gefährdet, soll zur Verantwortung gezogen werden; wer Wasser schützt, soll entlastet werden.
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Düngerechtsnovelle
Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Ziele sind Änderungen im Düngegesetz vorgesehen. Am 31. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Dieser Entwurf setzt die EU-Düngeprodukteverordnung um, die unter anderem die Einführung von Konformitätsbewertungsstellen für Düngemittel vorsieht.
Zudem beinhaltet der Entwurf die Rechtsgrundlagen für eine Neuregelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung und für ein noch zu erarbeitendes Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung. Das Inkrafttreten der Änderung des Düngegesetzes ist für Anfang 2024 geplant, damit auch die Änderung der StoffBilV zügig im Jahr 2024 in Kraft treten kann.
