Strengere Düngevorgaben sollen Nitratbelastung der Gewässer wirksam senken
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert eine zügige Verabschiedung der geplanten Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung. Nach Ansicht des Verbandes reicht es nicht aus, die laufenden Verfahren der Europäischen Union gegen Deutschland in den Mittelpunkt zu stellen. Entscheidend sei, die Gewässer wirksam vor übermäßigen Nitrat- und Nährstoffeinträgen zu schützen.
Die Zeit dränge, wenn der Zustand der Gewässer nachhaltig verbessert werden soll. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft sind verbindliche und konsequente Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngepraxis notwendig, um steigenden Nitratwerten entgegenzuwirken.
Wasserversorger warnen vor steigenden Belastungen
„Unsere Mitglieder fordern, dass endlich entschiedene Vorgaben für die Düngepraxis beschlossen werden, mit denen den steigenden Nitratwerten in den Gewässern entgegengewirkt wird.“
Mit diesen Worten unterstreicht AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht die Forderungen des Verbandes. Nach Einschätzung der AöW tragen die Wasserversorger die Folgen ausbleibender Maßnahmen. Dazu gehören steigende Kosten für Ersatzmaßnahmen sowie für die Aufbereitung von Trinkwasser.
Zugleich sieht die AöW Risiken bei der Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Werden notwendige Regelungen zur Düngepraxis und deren Vollzug weiter verzögert, könnten die bestehenden Herausforderungen für Deutschland weiter zunehmen.
Nichteinhaltung europäischer Vorgaben befürchtet
Neben der von der Europäischen Union kritisierten unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie sieht die AöW weitere Probleme. Insbesondere das Verschlechterungsverbot für Gewässer könnte nach Auffassung des Verbandes künftig stärker in den Fokus rücken.
Die AöW warnt davor, die Novellierung der Düngeverordnung weiter hinauszuzögern. Nach Einschätzung des Verbandes könnten ansonsten zusätzliche Konflikte mit europäischen Vorgaben sowie mögliche Strafzahlungen drohen.
Darüber hinaus kritisiert die AöW, dass wichtige Forderungen der Wasserwirtschaft aus dem Anhörungsverfahren von 2015 im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt wurden. In einzelnen Bereichen seien gegenüber früheren Entwurfsfassungen sogar Lockerungen vorgesehen.
Kritik an Ausnahmen und Lockerungen
Die AöW spricht sich gegen eine weitere Aufweichung der Obergrenze von 170 Kilogramm Nitrat pro Hektar und Jahr aus. Ebenso lehnt der Verband Ausnahmen für Wirtschaftsdünger und Gärreste auf Ackerland ab. Auch Mineraldünger sollte nach Auffassung der Organisation nicht von den Regelungen ausgenommen werden.
Kritisch bewertet werden zudem geplante Erleichterungen für Betriebe mit höheren Viehbeständen. Langfristig sollten nach Auffassung der AöW alle landwirtschaftlichen Betriebe in die Regelungen einbezogen werden.
Selbst nach einer Verabschiedung der gesetzlichen Vorgaben sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Nach Ansicht der AöW fehlt bislang ein umfassender Nitrataktionsplan für Deutschland sowie für besonders belastete Gebiete.
Zusammenarbeit für besseren Gewässerschutz
Die AöW fordert die Landwirtschaft dazu auf, Verantwortung für den Zustand der Gewässer zu übernehmen. Als Beispiel nennt der Verband die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, die in einigen Bundesländern und Regionen bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird.
Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau, die bei Projekten regelmäßig mit Fragen des Gewässer- und Bodenschutzes konfrontiert sind, bleibt die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Nährstoffmanagements von Bedeutung. Der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser ist dabei ein zentrales Element einer nachhaltigen Flächenbewirtschaftung.
Über die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
Die AöW vertritt die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Ziel des Vereins ist die Bündelung von Interessen und Kompetenzen kommunaler und verbandlicher Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die vollständig in öffentlicher Hand stehen, ebenso Wasser- und Bodenverbände, wasserwirtschaftliche Zweckverbände sowie deren Zusammenschlüsse.
Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind mehr als 2.000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Darüber hinaus engagieren sich Personen, Verbände und Initiativen, die die Ziele der öffentlichen Wasserwirtschaft unterstützen.
