Vereinfachte Arbeitsaufnahme für Saisonkräfte
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umfassende Genehmigung erteilt, die den Einsatz von Arbeitskräften aus Drittstaaten sowie von Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft ermöglicht. Diese Regelung ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 befristet und zielt darauf ab, zusätzliche Arbeitskräfte für saisonale Tätigkeiten in der Landwirtschaft unbürokratisch zu gewinnen.
Die erteilte Globalzustimmung vereinfacht das Verfahren zur Aufnahme einer Beschäftigung erheblich. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nicht mehr für jeden Einzelfall erteilen. Dies beschleunigt den Prozess, sodass die Arbeitskräfte ihre Tätigkeit in der Landwirtschaft schneller aufnehmen können.
Die Globalzustimmung umfasst verschiedene Personengruppen:
- Asylbewerber, die sich in einer Aufnahmeeinrichtung befinden und deren Asylverfahren nicht innerhalb von neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist.
- Asylbewerber, die sich seit mindestens drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten.
- Personen mit einer Duldung.
- Drittstaatsangehörige, deren aktueller Aufenthaltstitel diese Art der Beschäftigung nicht zulässt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat durch diese Maßnahme auch eine Verbesserung für Drittstaatsangehörige erreicht, die zuvor im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig waren. Personen aus Drittstaaten, die aufgrund der Schließungen von Hotels und Restaurants derzeit arbeitslos sind, können nun ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
