Erweiterte Förderbereiche und höhere Zuschüsse für Kommunen
Die Neuausrichtung des Programms zielt darauf ab, den Klimaschutz in Quartieren zu stärken und Kommunen bei der gemeinsamen Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Neu gefördert werden zukünftig die Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, die Digitalisierung sowie die klimafreundliche Mobilität.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die KfW haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Dies ist insbesondere für Kommunen mit angespannter Haushaltslage relevant. Die Zuschussförderung (Programm 432) für Konzepte wird ab dem 1. April 2021 von 65 Prozent auf 75 Prozent erhöht. Der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend von 15 Prozent auf 5 Prozent. Diese Anpassungen sind zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet.
Die Sachmittelzuschüsse, die unter anderem für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiger Bestandteil des Programms, weshalb Online-Angebote verstärkt gefördert werden.
Verbesserte Konditionen bei Förderkrediten
Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) wurden die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse ebenfalls ausgeweitet und verbessert. Hier sind nun Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent möglich. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, können sogar von besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent profitieren.
Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden über 2.000 Förderzusagen erteilt. Dies umfasste ein Darlehensvolumen von 1,22 Milliarden Euro für die Quartiersversorgung und ein Zuschussvolumen von 101 Millionen Euro für Konzepte und Sanierungsmanagements. Für das laufende Jahr stehen rund 70 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.