Herausforderungen und Sanierungsbedarf in der Grundstücksentwässerung
Umfragen zum Zustand öffentlicher Abwasseranlagen und Inspektionsergebnisse privater Systeme deuten auf einen erheblichen Sanierungsbedarf im Bereich der Grundstücksentwässerung hin. Dieser Bedarf scheint größer zu sein als bei öffentlichen Abwasserkanälen.
Häufige Schadensursachen sind mangelhafte Ausführungen durch unzureichend qualifizierte Unternehmen sowie eine fehlende Überwachung der Arbeiten. Undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen können bei Rückstau Abwasser austreten lassen, was zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen führen kann. Zudem können Infiltration von Grundwasser und Fehlanschlüsse erhebliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage eintragen und die Abwasserreinigung beeinträchtigen. Die für den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen zuständigen Stellen, mit Ausnahme Bayerns, ziehen sich zunehmend aus der Genehmigung, Überwachung und Abnahme von Grundstücksentwässerungen zurück.
Spezifische Anforderungen und Handlungsempfehlungen
Einige Städte versuchen dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem sie besondere Anforderungen an die Eignung von Unternehmen stellen, die im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind. Aktuelle Satzungen deutscher Städte enthalten jedoch oft nur allgemein gehaltene qualitätsorientierte Hinweise zur Herstellung, Erweiterung und Unterhaltung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungen. Ein einheitlicher, differenzierter Anforderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von Unternehmen in diesem Bereich existiert derzeit nicht.
Grundstücksentwässerungen weisen zahlreiche Besonderheiten und Unterschiede zu öffentlichen Abwasseranlagen auf. Die bestehenden Anforderungskataloge für im öffentlichen Bereich tätige Unternehmen sind nicht direkt auf den privaten Bereich übertragbar. Daher werden die spezifischen Belange der Grundstücksentwässerung in einem eigenen Merkblatt behandelt. Dieses Merkblatt umfasst die Themen „Ausführungsbereiche Grundstücksentwässerungen“, „Allgemeine und zusätzliche Anforderungen an Unternehmen“ sowie „Rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Einführung einer Fachunternehmenspflicht“ und bietet Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt steht bis zum 31. März 2009 zur öffentlichen Diskussion. Stellungnahmen können schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.
