Erdbaumaschinen

Erdbaumaschinen häufige Unfallursache im Tiefbau

Die neue DGUV-Branchenregel „Tiefbau“ liefert Unternehmen kompakt und anschaulich Informationen zu Gefährdungen und Prävention.

Mehr Sicherheit im Tiefbau: Neue Branchenregel bündelt Präventionswissen

Im Tiefbau gehören komplexe Verkehrsabläufe zum Arbeitsalltag. Rückwärts rangierende LKW, zügig fahrende Radlader und schwenkende Bagger teilen sich den Raum mit Beschäftigten zu Fuß. Immer wieder werden Personen von Maschinenführern nicht wahrgenommen und angefahren oder überfahren. Besonders kritisch ist die eingeschränkte Sicht bei Baggern nach rechts und nach hinten.

„Gerade bei Baggern ist aufgrund der Konstruktion die Sicht des Fahrers nach rechts und nach hinten stark eingeschränkt.“

Darauf weist Diplom-Ingenieur Volker Münch hin, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Tiefbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Mit der neuen Branchenregel 101-604 stellt die DGUV ein kompaktes Werk bereit, das zentrale Gefährdungen aufzeigt und rechtliche Vorgaben, Normen sowie bewährte Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammenführt.

Die Branchenregel richtet sich an Unternehmer und Sicherheitsverantwortliche. Sie unterstützt dabei, typische Tätigkeiten systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Ziel ist es, den Arbeitsschutz auf Baustellen praxistauglich und nachvollziehbar umzusetzen.

Bilder und Grafiken erleichtern das Verständnis

Unfälle mit Baggern, Erdbaumaschinen und Baufahrzeugen enden häufig mit schweren oder tödlichen Verletzungen. Entsprechend behandelt die Branchenregel die sichere Benutzung von Baumaschinen und die Qualifizierung der Maschinenführer ebenso wie Absturzsicherungen, Verkehrswege und persönliche Schutzausrüstungen.

Weitere Kapitel widmen sich einzelnen Arbeitsbereichen im Tiefbau. Dazu zählen unter anderem der Straßenbau sowie Arbeiten in und an Baugruben und Gräben. Auch anspruchsvolle Tätigkeiten wie Spezialtiefbau, Bauarbeiten unter Tage, Wasserbau oder Arbeiten auf schwimmenden Geräten werden berücksichtigt.

  • Spezialtiefbauarbeiten
  • Bauarbeiten unter Tage
  • Wasserbau und Arbeiten auf schwimmenden Geräten
  • Kampfmittelräumung

Zahlreiche Bilder und Grafiken veranschaulichen die Inhalte und zeigen korrekten Arbeitsschutz in der Praxis. Sie machen etwa deutlich, wie ohne zusätzlichen Standsicherheitsnachweis eine standsichere Böschung angelegt werden kann. Damit bietet die Regel eine unbürokratische Hilfestellung für die schnelle Umsetzung auf der Baustelle.

Durch die anschaulichen Darstellungen eignet sich die Broschüre auch für Beschäftigte mit eingeschränkten Deutschkenntnissen. Gleichzeitig dient sie als kompaktes Nachschlagewerk direkt vor Ort, um sich Sicherheitsvorkehrungen ins Gedächtnis zu rufen.

„Viele Unfälle passieren auch, weil sich Gewohnheiten einschleichen und die Mitarbeiter unvorsichtig werden.“

Ein unachtsamer Schritt zur falschen Zeit kann schwere Folgen haben. Ergänzende Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten bietet zudem die Präventionskampagne kommmitmensch.

Sozialpartner an der Erstellung beteiligt

Um einen hohen Praxisbezug sicherzustellen, wurde die Branchenregel gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände erarbeitet. Damit bildet sie einen breiten Konsens aller am Tiefbau Beteiligten. Die DGUV-Regel 101-604 ist kostenfrei in der DGUV-Publikationsdatenbank verfügbar und kann dort auch als Druckexemplar bestellt werden.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Branchenregeln setzen kein eigenes Recht, sondern bereiten das bestehende Arbeitsschutzrecht verständlich auf. Symbole, Beispiele, Checklisten und Prüfprotokolle unterstützen Verantwortliche dabei, gesetzliche Vorgaben korrekt und praxisnah umzusetzen. Für Garten- & Landschaftsbau-Betriebe mit Tiefbauleistungen bietet die Regel damit ein wertvolles Werkzeug zur systematischen Prävention.

18.12.2019

Zurück