Erdkabel: Auswirkungen auf Boden und Landwirtschaft

Naturschutz

Die Priorisierung von Erdkabeln beim Ausbau von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen wirft Fragen zum Bodenschutz auf. Bodenschützer warnen vor negativen Folgen für Natur und Landwirtschaft, da die Erdverkabelung vielfältige Umweltbeeinträchtigungen verursachen kann.

Bodenschutz bei der Erdverkabelung: Eine kritische Betrachtung

Der Beschluss der Bundesregierung, Erdkabel beim Ausbau von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) zu priorisieren, wirft Fragen hinsichtlich des Bodenschutzes auf. Während die Erdverkabelung als Mittel zur Steigerung der Akzeptanz und Beschleunigung der Energiewende gesehen wird, warnen Bodenschützer vor potenziellen negativen Folgen für Natur und Landwirtschaft.

Der Bundesverband Boden e.V. betont, dass der Vorrang von Erdkabeln nicht als universelle Lösung betrachtet werden sollte. Die Verlagerung von Stromleitungen unter die Erde löst die damit verbundenen Umweltprobleme nicht automatisch. Es sei entscheidend, die Schutzansprüche aller Schutzgüter, insbesondere des Bodens, angemessen in die Abwägung einzubeziehen. Bodenschutz dient der Bevölkerung, der regionalen Lebensmittelproduktion und dem gesamten Naturhaushalt.

Beeinträchtigungen durch Erdverkabelung

Die Erdverkabelung kann zu vielfältigen Umweltbeeinträchtigungen führen. Dazu gehören Flächenverbrauch durch Bauwerke wie Muffenbauwerke, Kabelübergangsanlagen und Konverterstationen. Zudem sind Veränderungen der Bodenstruktur im Bereich der Kabeltrasse und durch Schwerlasttransporte zu erwarten. Weitere Auswirkungen umfassen eine Erhöhung der Bodentemperatur, Veränderungen des Wasserhaushaltes der Böden und eine Beeinträchtigung der Bodenfauna. Diese Effekte können eine nachhaltige Schädigung der Böden zur Folge haben.

Der Druck auf landwirtschaftliche Flächen nimmt zu, da fruchtbares Ackerland entzogen wird, was die Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion darstellt. Dies kann nicht nur zu vorübergehenden, sondern auch zu dauerhaften Ertragseinbußen für Landwirte führen.

Umfang der Bodeneingriffe

Die Hauptgefährdungen für den Boden bei der Erdverkabelung resultieren aus den umfangreichen Erdarbeiten. Im Vergleich zum Freileitungsbau wird bei der HGÜ-Erdverkabelung das fünf- bis zehnfache Bodenvolumen ausgehoben. Auch das durch Fundamente und Leitungsbettung verdrängte Bodenvolumen ist im Verhältnis zu Freileitungen fünf- bis zehnmal größer.

Bis zum Jahr 2022 sind 1.700 km neue Leitungen, 2.800 km Neubauten in bestehenden Trassen sowie Verstärkungen auf 1.300 km geplant. Diese Zahlen verdeutlichen die Dimension der erwarteten Bodeneingriffe durch den beschlossenen Vorrang der HGÜ-Erdkabel.

Forderungen des Bundesverbandes Boden e.V.

Der Bundesverband Boden e.V. lehnt die pauschale Aussage, Erdkabel seien umweltverträglicher als Freileitungen, ab und sieht den generellen gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung kritisch. Dies widerspreche dem Grundsatz der Eingriffsminimierung, da bei der Erdverkabelung die baubedingten Umweltauswirkungen gegenüber den betriebsbedingten überwiegen.

Eine zentrale Forderung des Verbandes ist die verpflichtende Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) für Abschnitte, die für eine Erdverkabelung in Frage kommen, insbesondere in Siedlungsnähe. Ohne eine qualifizierte BBB sei eine Erdverkabelung nicht akzeptabel. Bereits vor Baubeginn müssten bodenkundliche Zielvorgaben festgelegt werden. Die BBB soll sicherstellen, dass:

  • Bodenverdichtungen und Gefügeschäden auf der Baustelle vermindert werden.
  • Bodenerosion begrenzt wird.
  • naturnahe Böden erhalten oder wiederhergestellt werden.
  • Schadstoffeinträge beim Bau vermieden werden.
  • mit Bodenmaterial schonend umgegangen wird.
  • überschüssiger Bodenaushub rechtskonform verwertet wird.

Darüber hinaus fordert der Bundesverband Boden e.V.:

  • Erdkabel müssen lediglich als Alternative zu Freileitungen geprüft werden; ein genereller Vorrang einer Technik darf nicht vorgegeben werden.
  • Räumliche und technische Varianten für Voll- und Teilverkabelung müssen bei der Umweltprüfung (SUP und UVP) als Alternativen einbezogen werden.
  • Bei Kabeltrassen müssen die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesboden- und Altlastenverordnung beachtet werden.
  • Erdkabeltechnik muss an zusätzlichen Pilottrassen mit bodenkundlichem Monitoring erprobt werden.
  • Erdkabelvorhaben in Mooren oder sensiblen Feuchtgebieten müssen ausgeschlossen werden.
  • Beim Bau der Kabeltrassen muss eine Bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet sein.
  • Eine langfristige Beweissicherung sowie eine Absicherung im Schadens- oder Sanierungsfall sind sicherzustellen.

Die Bodenkundliche Baubegleitung kann in Deutschland in Zukunft auch im Rahmen der Energiewende Verfahrensprozesse optimieren und Folgeschäden verringern – vorausgesetzt Politik und Gesellschaft werden sich rechtzeitig der Notwendigkeit des Bodenschutzes bewusst!

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