Förderung von Verkaufsgewächshäusern im Fokus
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat sich für die Berücksichtigung von gewerblichen Verkaufsgewächshäusern im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) eingesetzt. ZVG-Präsident Jürgen Mertz und Armin Kalbe vom Bund deutscher Friedhofsgärtner thematisierten dies in einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Mertz wies darauf hin, dass Verkaufsgewächshäuser bisher nicht im Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau berücksichtigt werden konnten, da dieses ausschließlich den Produktionsgartenbau abdeckt. Er sah jedoch eine Verortung der Verkaufsgewächshäuser innerhalb der Förderprogramme für Gebäudesanierungen im NAPE als möglich an.
Bundesminister Gabriel stellte klar, dass der gewerbliche Bereich mit Verkaufsgebäuden über die Förderprogramme zur Energieeffizienz in Nichtwohnbereichen abgedeckt ist. Die Antragstellung hierfür sei über das entsprechende Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, welches seit Juli 2015 zugänglich ist.
„Neben der hohen Funktionalität lichtdurchlässiger und perfekt klimatisierter Pflanzenräume sind eine hochwertige und energieeffiziente Bauausführung die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Investition in Neubau, Umbau oder Sanierung“, machte Mertz die Bedeutung einer Förderung deutlich.
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Ein weiteres Thema des Gesprächs war die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die kürzlich vom Bundestag beschlossen wurde. Auf Initiative des ZVG und weiterer Verbände wurde im Gesetzgebungsverfahren klargestellt, dass Grünpflegearbeiten, einschließlich der Grabpflege, als „verwaltungsunterstützende Hilfstätigkeiten“ einzustufen sind. Dies bedeutet, dass der Zusammenarbeit von Kommunen in diesem Bereich kein spezifisches öffentliches Interesse zugrunde liegt und somit keine umsatzsteuerlichen Ausnahmen mehr gerechtfertigt sind.
„Ich hoffe, dass die Kommunen sich an die Vorgaben halten und nicht versuchen werden, die gesetzlichen Absichten zu unterlaufen“, so Mertz.
Bundesminister Gabriel begrüßte die gesetzliche Neuregelung. Er verwies auf die noch ausstehende Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen durch das Bundesfinanzministerium.
