Naturschutz

Ökologisierung der Agrarpolitik für Biodiversität und Umweltschutz

Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) fordert eine konsequente Ökologisierung der Agrarpolitik, um europäische Umwelt- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Die EU-Mitgliedstaaten haben Gestaltungsspielräume, die für eine ökologisch ambitionierte Umsetzung genutzt werden sollten.

BfN-Studie zur GAP-Reform und ihren Auswirkungen

Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) betont die Notwendigkeit einer konsequenten Ökologisierung der Agrarpolitik, um europäische und nationale Umwelt- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Die Europäische Union hat mit ihren Beschlüssen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Rahmenbedingungen geschaffen, die den Mitgliedstaaten weitreichende Gestaltungsspielräume lassen.

Die Studie mit dem Titel „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ kommt zu dem Schluss, dass die von der EU-Kommission angestrebte „grünere GAP“ sowie die europäischen Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt nur durch eine ökologisch ambitionierte Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten realisierbar sind. Daher wird eine Umschichtung der Fördermittel in der Landwirtschaft zugunsten von Naturschutzmaßnahmen empfohlen.

Fördermittel und Ökologische Vorrangflächen

Um die Finanzierung naturschutzrelevanter Maßnahmen der zweiten Fördersäule (Förderung der ländlichen Entwicklung) sicherzustellen, sollte die von der EU ermöglichte Umschichtung von bis zu 15 Prozent der Fördermittel aus der ersten Säule (Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe) in die zweite Säule genutzt werden. Die Studie befasst sich zudem mit der Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) auf Ackerflächen landwirtschaftlicher Betriebe.

Gemäß EU-Beschluss müssen Landwirte zukünftig fünf Prozent ihrer Agrarflächen als Vorrangflächen ausweisen, um Direktzahlungen der ersten Säule zu erhalten. Dies gilt als zentrales Instrument für den Schutz der Biodiversität im Rahmen des sogenannten „Greening“ der ersten Säule. Aus Naturschutzsicht sollten hierfür nur solche Elemente aus der EU-Liste ausgewählt werden, die einen tatsächlichen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten und kontrollierbar sind. Dazu zählen insbesondere Brachen, Trassen, Pufferstreifen sowie Landschaftselemente auf Ackerflächen.

Die Untersuchung empfiehlt, auf ÖVF weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Zudem sollten ÖVF auf den eigenen Betriebsflächen erbracht werden, ohne dass Grünland in Acker umgewandelt wird. Für die ökologische Wirksamkeit und zur Vereinfachung von Verwaltung und Kontrolle sollte die jeweilige Naturschutzmaßnahme ganzjährig auf den Ackerflächen erfolgen.

Weder der Anbau von Zwischenfrüchten noch die Winterbegrünung erfüllen diese Mindestkriterien und sind daher als Nutzungen auf Ökologischen Vorrangflächen abzulehnen. Auch der Anbau stickstoffbindender Eiweißpflanzen sollte nicht pauschal, sondern nur für bestimmte Eiweißpflanzenarten und unter spezifischen Rahmenbedingungen als ÖVF anerkannt werden. Die Studie zeigt ferner auf, dass der Grünlanderhalt bei der nationalen Umsetzung einzelbetrieblich geregelt werden muss.

Als umweltsensible Grünlandflächen, die einem strikten Umbruchverbot unterliegen, sollten in Deutschland alle Flächen in Natura-2000-Gebieten sowie geschützte Biotope und organogene Böden (Moorstandorte) gemeldet werden.

Hintergrund der Studie

Die Veröffentlichung „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ ist als Heft 135 in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz erhältlich. Sie basiert auf den F&E-Projekten „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ sowie „Konkretisierung des Konzeptes ökologischer Vorrangflächen“, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert wurden.

16.12.2013

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