Hintergrund und Ziele der Gesetzesinitiative
Der verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes ist eine etablierte Praxis im deutschen Gartenbau und bildet die Grundlage einer nachhaltigen Produktion. Ein neuer Gesetzentwurf vom 4. Juli 2011 zielt darauf ab, einen neuen rechtlichen Rahmen für die Pflanzenschutzgesetzgebung zu schaffen.
Dieser Entwurf setzt die EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und die Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in deutsches Recht um. Damit soll auch die Harmonisierung des Pflanzenschutzes innerhalb der EU gefördert werden, ein Ziel, das von deutschen Gärtnern seit Langem gefordert wird. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf sprach sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) für eine 1:1-Umsetzung aus und lehnte Verschärfungen der EU-Regeln in Deutschland ab.
Forderungen des Zentralverbandes Gartenbau
Der ZVG setzt sich für eine effiziente und stringente Umsetzung ein, insbesondere hinsichtlich der vorgegebenen Fristen zur gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln. Diese spielen eine wichtige Rolle für kleine Kulturen und die Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts im Gartenbau. Begrüßt wird die Stärkung des Julius-Kühn-Institutes (JKI), insbesondere im Aufgabenbereich der Lückenschließung. Der Zentralverband Gartenbau wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Verfahren forciert wird.
Der ZVG hat wiederholt gefordert, dass die an der nationalen Zulassung beteiligten Behörden – das Julius-Kühn-Institut (JKI), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Umweltbundesamt (UBA) – gleichberechtigte Benehmensbehörden sein müssen. Die Verbändeanhörung wurde am 25. Juli abgeschlossen. Der Zeitplan der beteiligten Bundesministerien sieht vor, dass Mitte August ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden soll. Die abschließende Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist nach den üblichen Verfahren in Bundestag und Bundesrat bereits für Mitte Dezember geplant.