Deutschland in der Kritik: Versäumnisse beim EU-Naturschutzrecht
Die EU-Kommission hat Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren zum Gebietsschutz gerügt. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßt diesen Schritt und sieht darin einen Beleg, dass Deutschland bei der Umsetzung von EU-Naturschutzrecht Nachholbedarf hat.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde 2015 eingeleitet, da Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete nicht fristgerecht unter Schutz gestellt hatte. Im Jahr 2015 waren laut EU-Kommission 2.784 von 4.606 Gebieten unzureichend gesichert. Aktuell sollen noch 787 Gebiete mangelhaft geschützt sein. Zudem fehlten für zahlreiche dieser Gebiete die in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie vorgesehenen Managementpläne mit konkreten Erhaltungsmaßnahmen.
Die EU-Kommission tut gut daran, ihre Rolle als Hüterin der Verträge ernst zu nehmen. Sonst riskiert sie, das Vertrauen der Bürger zu verspielen.
Der NABU fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Bemühungen zur Unterschutzstellung und Managementplanung zu intensivieren. Diese Maßnahmen sind für den Naturschutz maßgeblich. Es werden verbindliche und vollzugsscharfe Pläne erwartet, die Rechtssicherheit gewährleisten. Pauschalausnahmen für die Landwirtschaft sollen nicht zugelassen werden. Andernfalls droht eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Strafzahlungen gegen Deutschland verhängen könnte.
Eine Naturschutzoffensive ist aber vor allem deshalb dringend nötig, weil Lebensräume, Tiere und Pflanzen in den Natura 2000-Gebieten endlich ihren gesetzlich verbrieften Schutz bekommen müssen.
Hintergrund der Verpflichtungen
Als EU-Mitgliedstaat ist Deutschland gemäß Artikel 4 Absatz 4 der FFH-Richtlinie verpflichtet, die in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufgenommenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als Schutzgebiete auszuweisen. Diese Verpflichtung hätte bis spätestens 2010 erfüllt sein müssen.
Zusätzlich hätte Deutschland gemäß Artikel 6 Absatz 1 FFH-Richtlinie Maßnahmen festlegen müssen, um die Erhaltungsziele der Gebiete zu erreichen und somit zum günstigen Erhaltungszustand der entsprechenden Arten und Lebensraumtypen beizutragen.
