Erfolg für Umwelt und Landwirtschaft: Strafzahlungen abgewendet
Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind drohende Strafzahlungen abgewendet.
Die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung einen Weg für zukunftsfeste Düngeregeln eingeschlagen hat, der Umwelt, Wasser und landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigt. In der Vergangenheit wurden die Düngeregeln zwar wiederholt angepasst, jedoch nicht ausreichend und verlässlich.
Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission das Verfahren jetzt eingestellt hat. Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden. Insbesondere leisten wir mit den im Rahmen des Verfahrens geänderten Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen, aber wir tragen auch in anderen Bereichen zu wichtigen Verbesserungen bei, wie beispielsweise bei der Wasserrahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie. Dies zeigt, dass wir diesen Weg nur gemeinsam mit allen Akteuren gehen können.
Betonte Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt. Das ist die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich etablieren. Denn klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, dass uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende. Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.
Erklärte Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Hintergrund des Verfahrens
Im Falle einer Verurteilung im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wären erhebliche Zwangsgelder angefallen. Diese hätten einen Pauschalbetrag von mindestens 17.248.000 Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von bis zu 1.108.800 Euro umfassen können.
Die Europäische Kommission leitete 2012 ein Pilotverfahren und 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Grund war, dass das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie den Vorgaben nicht entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung zur Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war.
Deutschland novellierte daraufhin 2017 sein Düngerecht, bestehend aus Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung. Die EU-Kommission befand diese Änderungen jedoch als unzureichend. Im Juni 2018 bestätigte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil alle Kritikpunkte der Kommission am deutschen Aktionsprogramm.
Im Juli 2019 leitete die EU-Kommission das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland ein, da auch die Novelle von 2017 dem EuGH-Urteil von 2018 nicht gerecht wurde. 2020 erfolgte eine erneute umfassende Überarbeitung der Düngeverordnung. Dabei wurden die Grundlagen für die Einführung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten mit strengeren Maßnahmen geschaffen und durch eine entsprechende Allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie Anpassungen der Landesdüngeverordnungen umgesetzt.
Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen forderte die EU-Kommission im Juni 2021 weitere Nachbesserungen. Dies betraf insbesondere die Größe der Gebiete, in denen strengere Düngungsanforderungen gelten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift und die Grundwasserverordnung wurden daher 2022 in enger Abstimmung mit der EU-Kommission und den Ländern überarbeitet.
Zusätzlich beschloss das Bundeskabinett am 31. Mai 2023 eine Änderung des Düngegesetzes. Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur besseren Datenverfügbarkeit beim vereinbarten Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung sowie die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung.