Naturschutz

EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine Reform der Anrechnungsregeln für die CO2-Einbindung und den Treibhausgasausstoß von Wäldern und Böden geeinigt. Diese neuen Regeln treten ab 2021 in Kraft.

Reform der Anrechnungsregeln für den Landnutzungssektor

Die Einigung über die Verordnung zur Integration von Emissionen und Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) integriert den menschlichen Einfluss auf ausgestoßene und abgebaute Treibhausgasmengen von Wäldern und Böden ab 2021 in den EU-Klimarahmen. Erstmals wird für den Zeitraum 2021 bis 2030 ein Klimaschutzziel für den Landnutzungssektor festgelegt.

Wälder und Böden können erheblich zum Klimaschutz beitragen, wenn sie CO2 binden. Daher freue ich mich, dass wir auf EU-Ebene nun robuste Regeln für die Anrechnung von Wäldern und Böden für den Klimaschutz gefunden haben. Diese setzen neue Anreize für zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Landnutzung und verhindern, dass über kreative Buchhaltung heiße Luft ins System kommt.

Die Verordnung definiert Anrechnungsregeln, die natürlichen Schwankungen des Sektors Rechnung tragen und den menschlichen Einfluss sowie die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen von natürlichen Effekten abgrenzen. Für die einzelnen Landkategorien werden einheitliche Vergleichsmaßstäbe für alle EU-Mitgliedstaaten zur Bestimmung von Fort- oder Rückschritten im Klimaschutz eingeführt.

Anrechnung und Ausgleich von Emissionen

Jeder EU-Mitgliedstaat vergleicht die reale CO2-Einbindung von Wäldern und Böden mit den in der Verordnung festgelegten Vergleichsmaßstäben. Eine Abnahme der CO2-Einbindung gegenüber dem Vergleichsmaßstab führt zu Lastschriften, eine Zunahme zu Gutschriften.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie im Saldo nicht mehr Last- als Gutschriften aufweisen. Ein Überschuss an Lastschriften muss durch zusätzlichen Klimaschutz innerhalb des Landnutzungssektors oder in anderen Sektoren außerhalb des Emissionshandels ausgeglichen werden. Gutschriften dürfen in begrenztem Umfang in andere Sektoren übertragen werden.

Wichtige Fortschritte und nächste Schritte

Deutschland konnte zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wichtige Prinzipien für die Integrität des Legislativvorschlages sicherstellen. Dies betrifft insbesondere die Anrechnung der CO2-Einbindung von Wäldern. Ein weiterer Fortschritt ist die verpflichtende Anrechnung der Klimabilanz von Feuchtgebieten ab 2026, da Moore als bedeutende Kohlenstoffspeicher gelten. Hierfür hatte sich die Bundesregierung bereits in den Verhandlungen im Rat eingesetzt.

Das Verhandlungsergebnis muss nun noch formal vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament bestätigt werden. Es wurde bereits vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen.

22.12.2017

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