Die Grüne Stadt

Fachverband geprüfter Baumpfleger fordert mehr Baumschutz in Kommunen

Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) setzt sich für einen verstärkten Baumschutz in Kommunen ein und empfiehlt die bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung. Diese soll unfachmännische Baumschnitte und Komplettfällungen verhindern, die Habitate von Insekten, Vögeln und Kleintieren reduzieren.

Baumfördersatzung als Instrument für nachhaltigen Baumschutz

Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) setzt sich für einen verstärkten Baumschutz in Kommunen ein. Der Verband empfiehlt die bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung als Instrument zum Schutz von Bäumen. Unfachmännische Baumschnitte oder Komplettfällungen reduzieren die Habitate von Insekten, Vögeln, Kleintieren und geschützten Arten. In vielen Städten und Gemeinden fehlen Baumschutzsatzungen oder deren Einhaltung wird nicht kontrolliert.

Auf einem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger vom 24. bis 26. Mai 2019 in Grünberg stellte Hinrich Lüttmann vom Amt für Umwelt und Natur in Gießen die von ihm entwickelte Baumfördersatzung vor. Diese Satzung wurde vom hessischen Umweltministerium aufgegriffen und im Rahmen des Maßnahmenkatalogs Biodiversität allen hessischen Kommunen zur Nachahmung empfohlen. Das Land Hessen hat diese Satzung ebenfalls übernommen. Durch die Förderung privater Bäume durch Städte werden Funktionen unterstützt, die über das private Grundstück hinausgehen.

Das Umweltamt wird mit diesem Vorgehen als beratender Kooperationspartner wahrgenommen und gern gesehen.

Dies berichtete Lüttmann über seine Erfahrungen mit der Baumfördersatzung im zweiten Jahr ihrer Umsetzung. Durch die Satzung konnten 450 fachgerechte Baumpflanzungen realisiert werden.

Herausforderungen bei der Umsetzung fachgerechter Baumpflege

Jörg Cremer, Vorsitzender des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, begrüßte die Einhaltung der Vorgaben der ZTV-Baumpflege bei diesem Verfahren durch die Stadt. Seiner Erfahrung nach werden die seit 2017 aktualisierten Vorgaben in den Ausschreibungen der Städte oft nicht oder nicht korrekt umgesetzt. Teilweise werden auch nicht fachgerecht arbeitende, kostengünstige Anbieter allein aufgrund kurzfristiger Kostenersparnis ausgewählt. Dies wirkt sich oft negativ auf den Erhalt der Bäume aus und dient langfristig auch der Kommune nicht.

Das Problem mangelhafter Baumpflege und die Schwierigkeit, fachlich richtige Entscheidungen durchzusetzen, wurden im Beitrag des Juristen Rainer Hilsberg von der Regierung Schwaben deutlich. Er informierte die rund 80 Teilnehmer der Tagung über aktuelle Urteile im Arbeitsgebiet der Baumpflege und beantwortete Fragen der Baumpfleger. Ein Großteil der Nachfragen betraf die Vermeidung fachlich mangelhafter Baumpflege durch Firmen und Gemeinden sowie die Verhinderung falscher Entscheidungen.

Hilsberg stellte fest, dass es bei unfachmännischer Baumpflege seitens der Kommunen keine rechtlichen Konsequenzen gibt.

Die Einhaltung der ZTV-Baumpflege ist nicht einklagbar.

Wenn, dann müsse diese Thematik über den politischen Raum oder die Presse thematisiert werden. Jörg Cremer sieht es als Ziel des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger und entsprechender Partnerverbände und Institutionen an, den Baumschutz zu sichern und die fachlichen Vorgaben stärker zu verbreiten.

31.05.2019

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