Umfang und Auswirkungen umweltschädlicher Subventionen
In Deutschland beliefen sich die Subventionen mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit im Jahr 2006 auf knapp 42 Milliarden Euro. Dies geht aus der Studie "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland" des Umweltbundesamtes (UBA) hervor.
Die negativen Umweltauswirkungen dieser Subventionen reichen von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur erhöhten Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt.
Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz. Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, lässt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern.
Für die Studie analysierten UBA-Forscher die wichtigsten Bundessubventionen in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Diese Sektoren verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum berücksichtigt wurden, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch über den genannten 42 Milliarden Euro.
Ein Abbau dieser Subventionen würde sowohl den öffentlichen Haushalten als auch der Umwelt zugutekommen. Die eingesparten Mittel könnten zur Senkung der Steuerlast oder zur Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz und Bildung eingesetzt werden. Zudem würden Staat und Bürger indirekt entlastet, da Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, etwa in Form von Gesundheits- und Materialschäden, entfielen.
Konkrete Beispiele und Reformvorschläge
Ein Beispiel sind die Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Milliarden Euro betragen. Dazu gehören allgemeine Strom- und Energiesteuerermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft und der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen im Widerspruch zum Klimaschutzziel.
Diese Subventionen sollten grundsätzlich abgebaut werden. Zumindest sollten Energiesteuervergünstigungen nur noch Betrieben gewährt werden, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen umsetzen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 ansatzweise enthalten.
Ein weiteres Beispiel ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen dadurch nach UBA-Berechnungen jährliche Steuereinnahmen von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zulasten emissionsärmerer Verkehrsmittel wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder gerechtfertigt.
Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind aufgrund der Flughöhe um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen Kerosinsteuer vor.
Die Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern oft auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Ein umfassender Subventionsabbau sollte daher nicht nach dem "Rasenmäherprinzip" erfolgen, sondern gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen streichen.
Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, wenn sie effektiv sind und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorrufen. Der Gesetzgeber sollte ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem "Umweltcheck" auf mögliche negative Umweltwirkungen untersucht und einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht.
Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt.