Details zum Förderaufruf und Einreichungsfristen
Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben am 21. Oktober 2019 den Förderaufruf „Forstpflanzenzüchtung“ initiiert. Dieser Aufruf ist Teil der Förderrichtlinie Waldklimafonds, die über den Energie- und Klimafonds finanziert wird. Ziel ist die Förderung von Vorhaben, die zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen.
Projektvorschläge können ab sofort bis zum 21. Januar 2020 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) eingereicht werden. Der Fokus liegt auf der Züchtung klimastabiler Laub- und Nadelbäume. Angestrebt wird die Anpassung verschiedener Baumarten an veränderte Klima- und Standortbedingungen, die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Pilzkrankheiten und Schadinsekten sowie die Sicherstellung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut. Dem Aufruf ging ein Experten-Workshop voraus, der den Forschungs- und Entwicklungsbedarf in der Forstpflanzenzüchtung ermittelte.
Hintergrund und Förderkriterien
Förderfähig sind Projekte, die den förderpolitischen Zielen der Förderrichtlinie Waldklimafonds entsprechen. Ein hoher Innovationsgehalt der Projektskizzen und eine klare Abgrenzung zu bereits abgeschlossenen oder laufenden Forschungsarbeiten sind grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung. Die Mittel für diesen Förderaufruf sind begrenzt und unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. Für die Erstellung von Projektskizzen steht die internetbasierte Plattform easy-Online zur Verfügung.
Der Waldklimafonds wurde im Juni 2013 als Bestandteil des Energie- und Klimafonds von BMEL und BMU eingerichtet. Die FNR fungiert seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe und unterstützt seit dem 1. Januar 2019 auch Vorhaben der Förderrichtlinie Waldklimafonds.
