Hintergrund und Ziele des Förderprogramms
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein neues Förderprogramm aufgelegt. Ziel ist die Unterstützung innovativer, agrarnaher Start-ups in der Frühfinanzierungsphase. Zur fachlichen Begleitung des Programms wurde ein Expertenbeirat ins Leben gerufen, der kürzlich seine erste Sitzung abhielt.
Zur Realisierung des weitreichenden Transformationsprozesses in der Agrarwirtschaft brauchen wir die Ideen von engagierten Gründerinnen und Gründern im agrarnahmen Bereich. Innovationen zur nachhaltigen CO2-Reduktion und zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen, zur Umsetzung des Green Deals und für mehr Tierwohl, aber auch für eine gesündere Ernährung - beispielsweise bei der Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln. Gerade in der Agrar- und Ernährungswirtschaft treffen wir auf einen enormen Pioniergeist und ein riesiges Innovationspotential.
Dies betonte Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft. Er hob hervor, dass das Angebot auf großes Interesse bei Start-ups stoße und dankte den Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, ihre Expertise einzubringen. Der Beirat hat die Aufgabe, die Erfolgschancen der Projekte zu bewerten, was eine Voraussetzung für die Förderzusage darstellt.
Zusammensetzung des Expertenbeirats
Folgende Personen wurden in den Expertenbeirat berufen:
- Prof. Dr. Stefanie Bröring, Universität Bonn
- Prof. Dr. Karin Schnitker, Hochschule Osnabrück
- Prof. Dr. Jörg Dörr, Fraunhofer IESE und TU Kaiserslautern
- Dr. Lothar Hövelmann, DLG e. V., Frankfurt am Main
- Dr. Christian Janze, EY, Hannover
- Borris Förster, Amathaon Capital, München
- Fabio Ziemßen, Zintinus GmbH, Berlin
- Nils Dietzsch, Brose Ventures, Berlin
- Dr. Tilman Schrecker, Kanzlei MTJZ, Frankfurt am Main
Details des Förderprogramms
Das Programm richtet sich an agrarnahe Start-ups, wobei landwirtschaftliche Betriebe als solche nicht begünstigt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsgünstigen Nachrangdarlehens. Ergänzt wird dies durch eine Förderkomponente in Form von Innovationsgutscheinen, die für Beratungs-, Schulungs- und Coaching-Angebote genutzt werden können.
Initial stehen jährlich 8 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Förderfähig sind Ausgaben für die Weiterentwicklung von Produkt- oder Dienstleistungsideen, die Sicherung von Schutz- und Markenrechten, Betriebsausgaben wie Mieten und Personal sowie Investitionen in Marketing, Konzepte, Studien oder Ausbildung.
Die Laufzeit der Förderung beträgt zwischen zwei und maximal zehn Jahren. Die Höhe ist in der Regel auf 400.000 Euro begrenzt, kann aber bei besonders innovativen Vorhaben bis zu 800.000 Euro erreichen. Damit ist die Erwartung verbunden, dass zusätzlich privates Kapital gewonnen wird.
Die Kontrolle der geförderten Projekte erfolgt über regelmäßige Berichtspflichten. Die Auswahl der Projekte wird von Fachleuten des Expertenbeirats vorgenommen, die die potenziellen Erfolgsaussichten bewerten. Die Antragsprüfung erfolgt durch die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des BMEL. Eine enge Begleitung der Start-ups durch die Landwirtschaftliche Rentenbank und den Expertenbeirat ist vorgesehen.
