Naturschutz

Neue Fracking-Regelungen treten in Kraft

Ab dem 11. Februar gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für die Fracking-Technologie. Diese umfassen weitreichende Verbote und Einschränkungen, insbesondere für das unkonventionelle Fracking.

Umfassende Einschränkungen für unkonventionelles Fracking

Unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu kommerziellen Zwecken sind in Deutschland ab dem 11. Februar 2017 nicht mehr zulässig. Es tritt ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking in Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein in Kraft.

Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen genehmigen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Diese unterliegen strengen Bedingungen und erfordern die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Eine unabhängige Expertenkommission begleitet diese Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben.

Regelungen für konventionelles Fracking

Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten durchgeführt werden, sind zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung realisierbar.

Für diese Vorhaben gelten zudem neue räumliche Beschränkungen: Sie dürfen künftig nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen und Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung vorgenommen werden. Auch in Nationalparks und Naturschutzgebieten sind sie untersagt.

Des Weiteren ist der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking verboten. Alle eingesetzten Substanzen müssen öffentlich einsehbar sein. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, weitere eigene Verbotsmaßnahmen zu erlassen.

Fracking wird in Deutschland keine wichtige Rolle spielen. Wir haben es geschafft, weitreichende Verbote im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Naturlandschaft steht nun klar über den wirtschaftlichen Interessen.

10.02.2017

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