Details zur Antragstellung und den Förderkonditionen
Für Obstbauern ist das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Anlaufstelle. Weinbauern reichen ihre Anträge bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim ein. Detaillierte Informationen und die notwendigen Antragsunterlagen sind auch online verfügbar.
Das Programm sieht einen Ausgleich von nachgewiesenen Schäden bis zu maximal 50 Prozent vor, wobei der Höchstbetrag bei 50.000 Euro liegt. Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ernteerträge aufgrund des Frosts um mindestens 30 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegen.
Regelungen für besondere Härtefälle
In speziellen Härtefällen, bei denen die Schäden 100.000 Euro übersteigen und die Existenz des Betriebs bedroht ist, können ebenfalls 50 Prozent der Schäden ersetzt werden. Dies gilt, wenn zur Fortführung des Betriebs ein Darlehen aufgenommen werden muss. Die Zuwendung ist in solchen Fällen auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
Sollte die Existenz eines Betriebs grundlegend gefährdet sein, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Auch hier ist die Bedingung, dass die Ernteerträge um mindestens 30 Prozent unter dem mehrjährigen Schnitt liegen.
Die Fröste im April folgten auf frühlingshafte Temperaturen und eine verfrühte Blüte. Zwei Kältenächte mit deutlichen Minusgraden führten daraufhin in vielen Obst- und Weinbaugebieten Bayerns zu erheblichen Schäden.
