Rechtliche Pflichten und Schutzmaßnahmen für private Wasserversorger
Die Publikation informiert über die rechtlichen Pflichten, die mit der Nutzung und dem Betrieb solcher Anlagen verbunden sind. Sie benennt potenzielle Gefährdungen für die Trinkwasserqualität und gibt Hinweise zu entsprechenden Gegenmaßnahmen. Ziel ist es, den sicheren Betrieb zu gewährleisten, damit das Trinkwasser sowohl geschmacklich als auch gesundheitlich unbedenklich ist.
Nur der sichere Betrieb von Brunnen oder Quellfassungen sorgt für Trinkwasser, das schmeckt und gesund ist.
Im Gegensatz zu zentralen Wasserversorgungen entspricht die Trinkwasserqualität dieser dezentralen Anlagen nicht immer den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, wie aus vorliegenden Daten des UBA hervorgeht.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Wasser, das schmeckt und gesund ist.
Der Ratgeber unterstützt Betreiber mit praktischen Tipps, um das Wassereinzugsgebiet zu schützen und die Anlage funktionsfähig zu halten. Zudem enthält die Broschüre Kopiervorlagen, beispielsweise für Begehungsprotokolle, zur Dokumentation des laufenden Betriebs. Für weiterführende Fragen werden wichtige Anlaufstellen benannt.
Herausgeber und Bezug der Informationsbroschüre
Das UBA gibt diesen Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen der Trinkwasserversorgung“ (BLAG) heraus. Es ist die zweite Broschüre in einer Reihe, mit der das UBA die Öffentlichkeit über das Thema Trinkwasser informiert. Die Broschüre kann kostenlos beim Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 3303 61, 53183 Bonn oder per E-Mail unter uba@broschuerenversand.de bezogen werden.
