Umgang mit gebietsfremden Arten: Fachlich geprüfte Empfehlungen
In einem Forschungsvorhaben des BfN in Zusammenarbeit mit der TU Dresden wurden erstmals alle verfügbaren Erkenntnisse und Erfahrungen zu Maßnahmen für 168 invasive oder potenziell invasive Pilz-, Pflanzen- und Tierarten zusammengetragen und bewertet.
Mit dem Management-Handbuch liegt jetzt zum ersten Mal eine Sammlung artbezogener Maßnahmen für alle bisher durch das BfN als problematisch klassifizierten Arten vor. Das Handbuch liefert außerdem fachlich geprüfte und naturschutzfachlich bewertete Empfehlungen für den Umgang mit diesen Arten.
erklärt Prof. Beate Jessel.
Das Handbuch berücksichtigt Arten, die in Deutschland bereits verbreitet sind, aber auch solche, die noch nicht angekommen sind, wie das Nordamerikanische Grauhörnchen. Dieses breitet sich in England und Italien aus und überträgt einen Pockenvirus, der für das Europäische Eichhörnchen tödlich ist.
Die Managementempfehlungen sind in vier Kategorien unterteilt:
- Vorsorge
- Beseitigung
- Kontrolle
- Nutzung/Entsorgung
Innerhalb dieser Kategorien wurden die recherchierten Maßnahmen bewertet. Die Empfehlungen basieren auf der Effizienz der Maßnahmen, ihren ökologischen Auswirkungen und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. An der Erarbeitung des Handbuchs waren 164 Experten beteiligt, die rund 3600 Maßnahmen prüften und bewerteten. Davon erhielten 1900 Maßnahmen das Prädikat "empfehlenswert".
Hintergrund und Klassifizierung invasiver Arten
Gebietsfremde Arten gelangen entweder absichtlich, etwa durch den Gartenbau oder den Heimtierhandel, oder unabsichtlich nach Deutschland. Letzteres geschieht beispielsweise über Fahrzeuge, Verpackungsmaterial, Erdreich oder Schifffahrtskanäle. In Deutschland leben mittlerweile 3000 gebietsfremde Arten wild, von denen 808 als etabliert gelten.
Problematisch werden gebietsfremde Arten, wenn sie heimische Arten, Biotope oder Ökosysteme gefährden. In diesem Fall werden sie als invasiv klassifiziert. Bei einer möglichen Gefährdung werden sie als potenziell invasiv eingestuft. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 40) enthält Regelungen zu nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Arten. Auch auf europäischer Ebene wurde die Problematik erkannt, was zur EU-Verordnung Nr. 1143/2014 führte, die differenzierte Regelungen zur Prävention und zum Management invasiver gebietsfremder Arten vorsieht.
Die Bewertung der Invasivität gebietsfremder Arten in Deutschland erfolgt nach einer vom BfN entwickelten Methodik:
- Sind keine Auswirkungen bekannt, gilt die Art als "bisher nicht invasiv" (z.B. der Chile-Flamingo).
- Lassen sich die Auswirkungen nicht abschließend beurteilen, wird die Art als "potenziell invasiv" eingestuft. Hier können erste Maßnahmen wie das gezielte Abfischen von Sonnenbarschen sinnvoll sein.
- Sind relevante Auswirkungen auf die biologische Vielfalt belegt, handelt es sich um invasive Arten. Beispiele hierfür sind die Goldrute, der Riesen-Bärenklau, der Amerikanische Ochsenfrosch, die Amurgrundel oder der Bisam.
Das "Management-Handbuch zu gebietsfremden Arten in Deutschland" ist in der Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt" als Band 141 erschienen. Es ist über den BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup oder den Buchhandel erhältlich. Die beiden Bände "Pilze, Niedere Pflanzen und Gefäßpflanzen" sowie "Wirbellose Tiere und Wirbeltiere" umfassen 1335 Seiten und kosten 85,00 EUR (ggf. zzgl. Versandkosten). ISBN: 978-3-7843-4041-8.

