Naturschutz

Gewässerschutz im Düngerecht: Fachliche Umsetzung gefordert

Die Neufassung des Düngerechts wird erneut verschoben. Geplante Ausnahmen bei der Stoffstrombilanz stoßen auf Kritik, da sie den Gewässerschutz gefährden könnten. Eine lückenlose Bilanzierung aller Stickstoffeinträge wird gefordert, um Nitrateinträge ins Grundwasser zu reduzieren und EU-Vorgaben zu erfüllen.

Kritik an geplanten Ausnahmen im Düngerecht

Die Verabschiedung der Neufassung des Düngerechts wurde erneut verschoben, diesmal auf Mitte Februar. Offenbar plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht mehr, die betriebliche Stoffstrombilanz ab 2018 für alle Agrarbetriebe einzuführen. Die Stoffstrombilanz ist ein System zur Erkennung von Düngeüberschüssen, die zu Nitrateinträgen ins Grundwasser führen können.

Es scheint, dass weiterhin Ausnahmen vorgesehen sind und die Bilanz nur für Betriebe mit einem Tierbesatz von über drei Großvieheinheiten pro Hektar gelten soll. Dies würde lediglich einen geringen Teil der deutschen Landwirtschaft betreffen.

„Damit ließe man eine große Chance ungenutzt, endlich ein umweltschützendes und europarechtlich zulässiges Düngerecht zu schaffen.“

Dies äußerte Dr. Dirk Waider, technischer Vorstand bei GELSENWASSER, im Rahmen eines parlamentarischen Austauschs in Berlin.

"Was in den Hof hinein und was wieder heraus geht, lässt sich ohne eine lückenlose Bilanzierung für die Behörden überhaupt nicht kontrollieren. Es müssten alle Stickstoffeinträge aller Betriebe ehrlich einbezogen werden, damit die Überschüsse im Boden auch schrittweise verringert werden.“

Diese Forderung entspricht auch einer Kernforderung der EU-Kommission im Rahmen der „Nitratklage“ gegen Deutschland von Ende 2016.

Bedeutung der EU-Vorgaben und fehlende Transparenz im Gesetzgebungsprozess

Es wird als ratsam erachtet, sich bei der Neugestaltung des Düngerechts eng an den Vorgaben der Klageschrift zu orientieren, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Andernfalls könnte eine erneute Diskussion der gesamten Düngeverordnung notwendig werden.

„Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen.“

Waider betonte die Bereitschaft von GELSENWASSER und der gesamten Wasserwirtschaft, sich in die fachliche Auseinandersetzung einzubringen. Dies sei jedoch schwierig, da der Branche und der Öffentlichkeit derzeit kein aktueller Gesetzentwurf vorliege.

„Den Stand der Verhandlungen kennen wir leider nur aus der Zeitung.“

01.02.2017

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