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Grenzüberschreitender Austausch zu Schwimmteichnormen

Die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) e.V. initiierte einen Austausch zwischen Spezialisten aus Österreich und Deutschland, um unterschiedliche Interpretationen und Begrifflichkeiten bei Schwimmteichnormen zu klären und zu harmonisieren.

Regelwerke in Deutschland und Österreich im Vergleich

In Deutschland sind für Schwimmteiche maßgeblich zwei Richtlinien relevant, die gemeinsam von verschiedenen Verbänden und Institutionen erarbeitet wurden. Für öffentliche Schwimmteiche gilt die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung, Ausgabe 2011. Für private Schwimm- und Badeteiche ist noch die FLL-Empfehlung aus dem Jahr 2006 maßgebend, deren Überarbeitung zu einer Richtlinie in diesem Jahr beginnt.

In Österreich fallen kommunale Kleinbadeteiche unter das Bäderhygienegesetz und die ÖNORM Kleinbadeteiche 1126 von 2010. Eine ÖNORM für private Schwimmteiche soll noch 2012 veröffentlicht werden.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Normen

Ein Vergleich der bestehenden Regelwerke offenbart deutliche Unterschiede in Bezug auf Verdünnungsvolumina, Größenverhältnisse zwischen Aufbereitungs- und Nutzungsbereichen, Filtergrößen und zulässige Filterdurchströmungen. Diese Unterschiede sind teilweise so grundlegend, dass sich die Frage stellt, welche Normen und Grundlagen in Streitfällen herangezogen werden sollen. Unternehmen können sowohl in Deutschland nach österreichischen Normen bauen als auch umgekehrt.

Diese Situation stellt Gutachter in Streitfällen vor Herausforderungen. Carsten Schmidt, öffentlich bestellter Gutachter und Mitglied der DGfnB e.V., regte daher einen Informationsaustausch zwischen den Spezialisten beider Länder an. Ein erstes Treffen in Hannover zeigte, dass trotz unterschiedlicher Nomenklatur viele Gemeinsamkeiten bestehen. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten hatten in der Vergangenheit zu Verwirrung und Missverständnissen geführt, beginnend bei der Definition von Schwimmteichen und Naturpools sowie den damit verbundenen Anforderungen.

Harmonisierung der Begrifflichkeiten

Die in Österreich verwendete Einteilung von Schwimmteichen in stehende oder fließende Gewässertypen, die in der Vergangenheit für Verwirrung sorgte, wird nun überarbeitet. Zukünftig soll eine Einteilung in Schwimmteich und Naturpool erfolgen, wobei diese Begriffe eindeutig mit Anforderungsprofilen wie Wasserbewegung, Umwälzungsraten und Trophiegehalten verknüpft werden.

Bei den hygienischen Anforderungen an private Schwimmteiche besteht Einigkeit unter den Fachleuten, dass keine weiteren Regelungen erforderlich sind. Kontrovers diskutiert wird hingegen die Höhe der Filteranströmung, die sich in beiden Ländern deutlich unterscheidet. Das Treffen in Hannover unterstrich die Bedeutung eines umfassenden Datenaustauschs und Abgleichs der Begrifflichkeiten.

Ausblick auf zukünftige Zusammenarbeit

Für die Erstellung nationaler und internationaler Regelwerke ist eine allgemein verständliche und grenzüberschreitende Sprachregelung essenziell, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Die Experten sind sich einig, dass dieser Austausch fortgesetzt werden soll, und eine Einladung aus Österreich liegt bereits vor.

20.03.2012

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

DGfnB e.V

Bei der Ratsmühle 14
21335Lüneburg
Deutschland

Tel.:+49 (0)7000/7008787
Fax:+49 (0)7000/7008786

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