Herausforderungen durch die Anbaudiversifizierung
Nach dem EU-Code werden alle Baumschulkulturen als eine einzige Fruchtart betrachtet. Dies bedeutet, dass die Kultivierung unterschiedlichster Gehölze innerhalb eines Betriebs nicht als Anbaudiversifizierung im Sinne der GAP-Reform anerkannt wird. Die Reform verlangt jedoch den Anbau von drei verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen für alle Betriebe, die größer als drei Hektar sind.
„Wir appellieren daher an die Politik, diese Regelung noch einmal zu überdenken und in Bezug auf die Sonderkultur Baumschule eine Ausnahmeregelung zu finden.“Karl-Heinz Plum, Präsident des Bund deutscher Baumschulen (BdB)
Auswirkungen des Greening-Anteils auf Kulturflächen
Ebenso problematisch ist die Forderung nach einem Grünflächenanteil von sieben Prozent der beihilfefähigen Hektarfläche. Angesichts des knapper werdenden Pachtlandes und der damit verbundenen steigenden Pachtpreise ist diese Vorgabe für die deutschen Baumschulen kaum umsetzbar. Die Betriebe befürchten, unter den aktuellen Bedingungen regelmäßig eine Reduzierung ihrer Kulturflächen um bis zu sieben Prozent hinnehmen zu müssen, was kurzfristige Rodungsmaßnahmen in den Quartieren zur Folge hätte.
„Wir wünschen uns hier, dass die Baumschulen von dieser Vorgabe ausgenommen werden, zumindest aber, dass für Sonderkulturen ein geringerer Greening-Anteil festgeschrieben wird.“Karl-Heinz Plum, Präsident des Bund deutscher Baumschulen (BdB)