Die Bedeutung begrünter Gärten für Klima und Biodiversität
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. (VGL) hat eine Broschüre veröffentlicht, die die Bedeutung begrünter Gärten und der Biodiversität hervorhebt. Im vergangenen Jahr wurde in Baden-Württemberg ein geändertes Naturschutzgesetz verabschiedet, das die insektenfreundliche Gestaltung und Begrünung regelt und die Anlage von Schottergärten verbietet.
Grünflächen und Gärten tragen zur Bekämpfung des Klimawandels bei, unabhängig von ihrer Größe. Schottergärten hingegen weisen Nachteile auf, wie eine langanhaltende Wärmespeicherung und einen mit der Zeit zunehmenden Pflegeaufwand.
Im Gegensatz zu Schottergärten bieten grüne Räume einen hohen Wohlfühlcharakter und fördern die Gesundheit. Sie stellen zudem Nahrung und Lebensraum für Tiere bereit und wirken durch Verdunstung kühlend.
Abgrenzung von Schottergärten
Der VGL hat gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Definition erarbeitet, wann trotz der Verwendung mineralischer Materialien kein nach § 21a NatSchG verbotener Schottergarten vorliegt. Dies ist der Fall bei:
- der Herstellung eines fachgerechten Lebensbereichs Alpinum/Steingarten
- einer Kies-/Splittmulchung bis zur Korngröße 16 mm (bei speziellen Pflanzungen auch bis 32 mm), sofern keine Trennlage (wasserundurchlässig/wurzelfest) verwendet wird.
Ziel der Mulchung ist es, den Boden abzumagern oder die Verdunstung zu reduzieren.
Die Pflanzung muss der Fläche grundsätzlich ein Gepräge geben. Dies ist bei einer Begrünung mit einem gleichmäßigen Bestand in Wuchs und Verteilung sowie einer Bodendeckung von mindestens 70 % gegeben.
