Naturschutz

Grüne Gentechnik: Anbauverbot und Alternativen zur Kükentötung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt äußert sich zu aktuellen Beschlüssen des Bundesrates. Themen sind das Anbauverbot grüner Gentechnik und die Beendigung der Tötung männlicher Eintagsküken. Forschung soll Alternativen schaffen.

Forschung und Alternativen zur Kükentötung

Ein zentrales Ziel ist die Beendigung der Tötung männlicher Eintagsküken bis zum Jahr 2017. Hierfür wird der Weg der Forschung beschritten, um praxistaugliche Alternativen für Geflügelerzeuger zu entwickeln. Sobald eine solche Alternative verfügbar ist, greift das Tierschutzgesetz, wodurch die Tötung männlicher Eintagsküken verboten wird. Diese Forschungsinitiative ist Teil der Tierwohloffensive „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ und wird durch erhebliche finanzielle Mittel für die Universität Leipzig unterstützt.

Die jährliche Tötung von rund 45 Millionen männlichen Küken aus Tierschutz- und ethischen Gründen wird als unerträglich angesehen. Ein Verbot ohne praktikable Alternative könnte jedoch dazu führen, dass die Geflügelhaltung ins Ausland verlagert wird. Dies würde den Einfluss auf Tierwohl, Haltung und die Praxis der Kükentötung verlieren und eine Abhängigkeit von Importen schaffen.

Regelungen zum Anbauverbot für grüne Gentechnik

Ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland wird angestrebt. Bereits im Februar wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der sich auf eine rechtssichere Ausgestaltung im Rahmen des europäischen Verbotsverfahrens konzentriert. Für ein wirksames Anbauverbot sind von der EU klar definierte Begründungen erforderlich, wobei Teile der Zuständigkeit bei den Ländern liegen. Ein pauschales Verbot grüner Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar.

Im Juni 2015 wurde ein überarbeiteter und erweiterter Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Mittelweg aufzeigen soll. Dieser Entwurf sieht vor, dass sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit haben, Anbaubeschränkungen und -verbote zu erlassen. Der Länderentwurf wird kritisiert, da er hinter dem Beschluss des Bundesrates vom April 2014 zurückbleibt. In diesem Beschluss hatten sich die Länder für eine parallele Zuständigkeit von Bund und Ländern ausgesprochen, während der nun vorgelegte Länderentwurf die alleinige Zuständigkeit und Verantwortung dem Bund zuweist.

25.09.2015

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