Folgen des Grünlandverlusts für Biodiversität und Klima
Der anhaltende Verlust von Grünlandflächen in Deutschland hat weitreichende Folgen für die Artenvielfalt sowie für den Boden-, Wasser- und Klimaschutz. Zwischen 1990 und 2009 verringerte sich die Grünlandfläche bundesweit um 875.000 Hektar. Dies führt zu einem Rückgang typischer Grünlandarten wie Witwenblume, Kuckuckslichtnelke und Wiesenknopf, von denen wiederum Insekten wie der Ameisen-Bläuling abhängen.
Grünland bindet erhebliche Mengen an Kohlenstoff. Beim Umbruch von einem Hektar Grünland werden etwa 20 bis 35 Tonnen Kohlenstoff-Äquivalente freigesetzt, was sich negativ auf den Klimaschutz auswirkt. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, betonte die zentrale Funktion von Grünland für den Schutz der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen.
Grünland hat für den Schutz von Biodiversität, aber auch für die Ressourcen Wasser, Boden und Klima eine zentrale Funktion. Nur wenn es uns gelingt, das noch verbleibende Dauergrünland in Umfang und Qualität zu sichern und zu entwickeln, können wir unserer Verantwortung gerecht werden und die bis 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreichen.
Als Hauptursache für den Grünlandumbruch wird der gestiegene Maisanbau genannt. Um dem entgegenzuwirken, ist es laut BfN notwendig, den Erhalt von Dauergrünland in der Europäischen Agrarpolitik (GAP) auf Betriebsebene zu verankern. Extensive Nutzungssysteme wie Milchvieh in Weidehaltung, ein- bis zweischürige Wiesen oder der ökologische Landbau, die der Tierproduktion und dem Erhalt der Biodiversität dienen, sollten für Landwirte attraktiver und rentabler gestaltet werden.
Neben traditionellen Nutzungen sind auch neuartige Ansätze wie Agroforstsysteme oder großflächige Weidelandschaften in Betracht zu ziehen. Jessel begrüßte die Absicht der EU-Kommission, dem Grünlandschutz ab 2014 eine größere Bedeutung beizumessen. Sie forderte jedoch, dass diese Absicht nicht durch vorsorglichen Umbruch wertvollen Grünlands vor Inkrafttreten der reformierten GAP untergraben wird.
Diese gute Absicht darf bis zum Beginn der reformierten GAP aber nicht durch weiteren und vorsorglichen Umbruch wertvollen artenreichen Grünlands durch Betriebe konterkariert werden. Hier sind unbedingt Nachbesserungen notwendig. Aus Sicht des Naturschutzes ist es erforderlich, dass ein sofortiges Umbruchverbot gilt und nicht erst ab 2014, sowie statt der weiterhin gültigen 5 % Grenze eine einzelfallbezogene Umbruchbewilligungspflicht eingeführt wird.
Für einen erfolgreichen Grünlandschutz sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz ist zudem eine deutliche Erhöhung der finanziellen Ausstattung von Agrarumweltmaßnahmen im Grünland erforderlich.