Umweltschutz und Entsorgung

Grundsatzurteil zur gesplitteten Abwassergebühr

Das OVG Münster hat entschieden, dass die Berechnung der Abwassergebühren auf Basis des Frischwasserverbrauchs unzulässig ist. Dies hat weitreichende Folgen für viele Kommunen, die nun eine gesplittete Abwassergebühr einführen müssen.

Fehlender Zusammenhang zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswasserentsorgung

Soweit die Gebührenbemessung für die Niederschlagswasserentsorgung nach dem Frischwassermaßstab erfolgt, fehlt aber der erforderliche hinreichende Zusammenhang zwischen dem Frischwasserverbrauch und dem Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Bemessungsgröße, die einen verlässlichen Rückschluss darauf erlaubt, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird.

Diese Kernaussage des Urteils wurde in einem Verfahren gegen die Stadt Stadtlohn getroffen, das vom BUND Arbeitskreis Wasser unterstützt wurde. Die Argumentation des Gerichts stützte sich auf zwei Fachbeiträge in der Kommunalen Steuerzeitschrift, die von Willi Hennebrüder vom BUND-Arbeitskreis Wasser verfasst wurden. Rechtsanwalt Tillmanns aus Langerwehe vertrat den BUND in diesem und weiteren Verfahren.

Auswirkungen des Urteils auf Kommunen

Das Urteil hat zur Folge, dass 161 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was etwa 42 Prozent entspricht, eine gesplittete Abwassergebühr einführen müssen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Kommunen bereits im Januar 2008 aufgefordert, ihre Satzungen entsprechend anzupassen.

Auch außerhalb von NRW wird das Urteil des OVG Münster voraussichtlich Beachtung finden, da die Beibehaltung des Frischwasserverbrauchs als Berechnungsgrundlage oft auf einem älteren Urteil des OVG Münster aus den 1970er Jahren basiert. In Bayern und Baden-Württemberg betrifft dies rund 90 Prozent der Kommunen.

Vorteile der gesplitteten Abwassergebühr

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden wesentliche Forderungen des BUND zur Regenwasserbewirtschaftung umgesetzt. Sie schafft finanzielle Anreize für die Entsiegelung, die Regenwassernutzung und die Versickerung von Regenwasser vor Ort. Dies trägt zur Hochwasservorsorge bei und hilft, Feuchtlebensräume zu erhalten. Zudem können durch Versickerung und Entsiegelung Kosten beim Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken eingespart werden.

Die gesplittete Abwassergebühr fördert die Gebührengerechtigkeit, indem der Verursacher die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung trägt. Dies entlastet Familien mit Kindern finanziell und motiviert beispielsweise Bau- und Supermärkte, ihre versiegelten Flächen zu reduzieren, etwa durch Dachbegrünung.

Empfehlungen zur Einführung

Der BUND empfiehlt den Kommunen, ein Gesamtkonzept zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung zu erstellen. Dies beinhaltet die Reaktivierung von Rigolen und die Anlage von Hecken in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten, um Hochwassergefahren und volkswirtschaftliche Schäden zu mindern. Angesichts der erwarteten Zunahme von Starkregenereignissen durch den Klimawandel ist ein solches Gesamtkonzept notwendig.

Bei zukünftigen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung sollte die ökologische Alternative geprüft werden. Das Projekt in Tündern/Hameln zur "Umweltverträglichen Entwässerung" hat gezeigt, dass durch ökologische Alternativen zu Kanalbaumaßnahmen erhebliche Kosten eingespart werden können. Ein umfassendes Beratungskonzept für Privatpersonen und Firmen, das Regenwassernutzung, Entsiegelung und Versickerung vor Ort sowie Dachbegrünung einschließt, ist dabei essenziell.

Praktische Hinweise zur Umsetzung

Das OVG Münster hat ausdrücklich auf die kostengünstige Methode der Selbstveranlagung bei der Erfassung versiegelter Flächen mit Kanalanschluss hingewiesen. Um die finanziellen Anreize für einen sorgsamen Umgang mit Trink- und Niederschlagswasser hoch zu halten, sollten bei den Abwassergebühren keine Grundgebühren eingeführt werden. Eine Staffelung der Niederschlagswassergebühren je 10 Quadratmeter versiegelter Fläche hat sich bewährt.

Zur weiteren Information stehen folgende Fachbeiträge zur Verfügung:

  • Willi Hennebrüder: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? - Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung -, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg.52, Heft 1/2003 S. 5 - 12
  • Heinz Tillmanns: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? - Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung. -, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 52, Heft 2/2003 S. 26 - 31
  • Willi Hennebrüder: Die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist zwingend notwendig, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 56, Heft 10/2007 S. 184 ff.

Diese Fachbeiträge und das Grundsatzurteil des OVG Münster sind auf den Internetseiten des BUND Lemgo als Download verfügbar.

19.01.2008

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bund für Umwelt und Naturschutz

Liebigstr. 92a
32657Lemgo
Deutschland

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