Hintergrund und Notwendigkeit der neuen Richtlinie
Bisher fehlte ein differenzierter Anforderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von Unternehmen in diesem Sektor. In den Satzungen deutscher Städte und Gemeinden finden sich oft nur allgemeine, qualitätsbezogene Hinweise zur Herstellung, Erweiterung und zum Unterhalt von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen. Dies führt häufig dazu, dass viele Anlagen saniert werden müssen.
Ursächlich hierfür sind oft mangelhafte Ausführungen durch fachlich ungeeignete Unternehmen oder nicht qualifiziertes Personal sowie eine unzureichende Überwachung der Arbeiten. Undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen können bei Rückstau zum Austritt von Abwasser führen, was Boden oder Grundwasser verunreinigen kann. Zudem gelangen durch Infiltration von Grundwasser und Fehlanschlüsse erhebliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage.
Inhalte und Zielsetzung des Merkblatts
Das Merkblatt DWA-M 190 behandelt unter anderem die Ausführungsbereiche von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Prinzipien der Eigenüberwachung. Der Nachweis der geforderten Qualifikation ist nicht Bestandteil des Merkblatts selbst.
Ziel des Merkblatts ist es, öffentliche und private Bauherren, insbesondere Architekten, dafür zu sensibilisieren, bei der Beauftragung von Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen ausschließlich fachlich qualifizierte Unternehmen auszuwählen. Kommunen erhalten zudem Empfehlungen zur Einführung und zum Vollzug einer Fachunternehmerpflicht auf Satzungsbasis.