Arbeitsmedizinische Vorsorge gegen UV-Strahlung gewinnt an Bedeutung
Beschäftigte im Garten- & Landschaftsbau, in der Bauwirtschaft und in baunahen Dienstleistungen arbeiten häufig über viele Stunden im Freien. Damit sind sie regelmäßig intensiver natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU unterstützt Betriebe mit gezielten Vorsorgeangeboten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
„Die natürliche UV-Strahlung der Sonne ist als karzinogen der Klasse I eingestuft. Damit gilt sie als ebenso krebserzeugend wie zum Beispiel Asbestfasern. Personen, die beruflich über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt waren, haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an einem Plattenepithelkarzinom beziehungsweise dessen Vorstufen zu erkranken“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. „Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu schützen.“
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten mit intensiver UV-Belastung eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Grundlage ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Sie greift, wenn Tätigkeiten im Freien regelmäßig eine Stunde oder mehr pro Tag unter starker natürlicher UV-Strahlung stattfinden.
Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3. Demnach besteht ein Anspruch auf Angebotsvorsorge, wenn Beschäftigte:
- im Zeitraum von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen tätig sind,
- jeweils mindestens eine Stunde zwischen 10 und 15 Uhr MEZ (11 bis 16 Uhr MESZ) im Freien arbeiten.
Entscheidend ist zudem die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Grundlage für die Bewertung, ob eine entsprechende Vorsorge anzubieten ist. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten sowie die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
„Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit einer umfassenden Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Die Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner klären auf und beraten zu wirksamen Schutzmaßnahmen“, so Dr. Wahl-Wachendorf.
Die Nachfrage nach UV-Vorsorgen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Wurden 2019 noch rund 60.000 entsprechende Untersuchungen durchgeführt, waren es 2020 bereits etwa 71.000. Im darauffolgenden Jahr erhöhte sich die Zahl auf rund 84.000 Vorsorgen. Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema UV-Schutz in den Betrieben zunehmend ernst genommen wird.
„Die Rückmeldungen machen deutlich, dass das Thema Schutz vor UV-Strahlung bei Unternehmen und Beschäftigten mittlerweile einen immer höheren Stellenwert hat. Das wollen wir nutzen, um weiterhin in diesem Bereich für die Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten aktiv zu sein und gesundheitliche Folgeschäden zu verhüten“, betont Dr. Wahl-Wachendorf.
Für Unternehmen im Gartenbau und in anderen Außenbereichen bedeutet dies: UV-Schutz ist nicht nur eine Frage der persönlichen Vorsorge, sondern Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Der AMD der BG BAU stellt dazu umfassende Informationsangebote bereit und unterstützt Betriebe bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
