Die Grüne Stadt

Schottergärten sorgen bundesweit für Diskussionen in Städten und Gemeinden

Schottergärten stehen bundesweit zunehmend in der Kritik. Viele Kommunen verschärfen Vorgaben für Vorgärten und setzen auf Begrünung, Biodiversität und klimaangepasste Freiraumgestaltung statt versiegelter Steinflächen.

Immer mehr Kommunen setzen auf Begrünung statt vegetationsloser Vorgärten

Immer mehr Städte und Gemeinden beschäftigen sich mit dem Umgang mit Schottergärten. Kommunen wie Xanten, Herford, Dortmund, Heilbronn, Neuwied, Paderborn, Bremen oder Esslingen haben bei Neu- und Umbaumaßnahmen bereits Regelungen gegen vegetationslose Vorgärten eingeführt.

Aus Sicht von Umwelt- und Klimaschutz gelten Schotterflächen als problematisch. Diskutiert werden unter anderem die Aufheizung versiegelter Flächen, eingeschränkte Wasserversickerung sowie der Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.

Landesbauordnungen setzen klare Vorgaben

In den Landesbauordnungen finden sich bereits Regelungen zur Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen. Gefordert werden dort eine wasserdurchlässige Gestaltung sowie eine Begrünung oder gärtnerische Nutzung.

Nach Einschätzung des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind vollständig mit Schotter oder Kies bedeckte Vorgärten damit bereits heute nicht zulässig.

„Damit sind vollständig zugeschotterte oder gekieste Vorgärten schon heute rechtswidrig“, erklärt Achim Kluge vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).

Kommunen können auf Grundlage der Landesbauordnungen zusätzliche Vorgaben in Bebauungsplänen oder Satzungen festlegen. Diese gelten in der Regel für neue Anlagen, während bestehende Flächen Bestandsschutz genießen.

Verbände setzen auf Aufklärung statt Verbote

Der BGL setzt nach eigenen Angaben weniger auf Verbote als auf Information und Beratung. Bereits vor drei Jahren startete der Verband die Initiative „Rettet den Vorgarten“.

„Wir sehen uns im Schulterschluss mit Städten und Gemeinden in der Verantwortung, den öffentlichen Raum im Hinblick auf Klimaresilienz weiter zu entwickeln“, so Achim Kluge.

Viele Kommunen informieren inzwischen aktiv über die Nachteile von Schotterflächen und zeigen Alternativen für naturnahe Vorgärten auf. Dazu gehören Flyer, Informationsveranstaltungen, Fotowettbewerbe und Pflanzbeispiele.

Versiegelung beeinflusst Gebühren

In zahlreichen Städten werden Schotter- und Kiesflächen als teilversiegelt eingestuft. Kann Niederschlagswasser in die Kanalisation abfließen, fallen häufig entsprechende Gebühren an.

Wird unter der Steinschicht zusätzlich eine undurchlässige Folie eingebaut, gilt die Fläche in vielen Fällen als vollversiegelt.

Kommunen setzen auf Biodiversität und Vorbildfunktion

Viele Städte und Gemeinden schaffen inzwischen gezielt naturnahe Flächen im öffentlichen Raum. Dazu zählen Wildblumenbeete, Blumenwiesen oder Insektenhotels.

Auch Kooperationen mit Schulen und Kindergärten sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für Biodiversität und Lebensräume zu stärken.

Nach Einschätzung des Garten- und Landschaftsbaus tragen Vorgärten und kleinere Grünflächen wesentlich zum Stadtklima und zur Aufenthaltsqualität bei.

„Wenngleich der einzelne Vorgarten eine kleine Fläche ist, so ist die Summe dieser kleinen Flächen dann doch eine große. Für die Atmosphäre einer Stadt ist der erweiterte öffentliche Raum – und Vorgärten gehören dazu – enorm wichtig“, erklärt Achim Kluge.

06.07.2020

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

Alexander-von-Humboldt-Str. 4
53604Bad Honnef
Deutschland

Tel.:+49 2224 7707-0
Fax:+49 2224 7707-77

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